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Ex-FPÖ-Werber Gernot Rumpold, Ex-Telekom-Vorstand Rudolf Fischer (Mitte) und Ex-Lobbyist Peter Hochegger (rechts) hoffen auf Milde.

Foto: APA/Neubauer

Wien – Verhandlungen am laufenden Band stehen am Mittwoch auf der Tagesordnung des Obersten Gerichtshofs (OGH) im Wiener Justizpalast. Überprüft werden vom Höchstgericht Nichtigkeitsbeschwerden gegen die 2013 gefällten Urteile in den Korruptionscausen rund um Schmiergeldzahlungen und illegale Parteienfinanzierung an BZÖ und FPÖ durch die Telekom Austria (TA).

Den Anfang macht der OGH-Senat unter Vorsitz von Richter Kurt Kirchbacher mit dem Freispruch im Geldwäscheverfahren gegen den ehemaligen BZÖ-Geschäftsführer Arno Eccher. Die Staatsanwaltschaft bekämpft das Urteil mit Nichtigkeitsbeschwerde und die Wahrscheinlichkeit, dass der Fall zurück an den Start, also zur ersten Instanz geschickt wird, ist groß. Die Generalprokuratur moniert in ihrer Stellungnahme nämlich, dass beim Freispruch "wesentliche Verfahrensergebnisse" nicht berücksichtigt worden seien, die subjektive Tatseite nicht erörtert worden sei, erläuterte Generalanwalt Martin Ulrich.

Hoflobbyist Hochegger

Nur eine Stunde später muss der frühere Haus- und Hoflobbyist der TA, Peter Hochegger, im Justizpalast antreten. Er bekam im Spätsommer 2013 zweieinhalb Jahre wegen Beitrags zur Untreue, weil der Schöffensenat am Straflandesgericht Wien unter Vorsitz von Richter Michael Tolstiuk zur Ansicht gekommen war, dass Hochegger als "Mastermind" fungiert habe für eine mit Scheinrechnung getarnte Spende von 960.000 Euro, mit der das BZÖ seinen Nationalratswahlkampf 2006 aufgefettet haben soll.

Für ihre Mitarbeit bei dem Scheingeschäft wurden auch ein BZÖ-Werber und ein Mitarbeiter der damaligen Justizministerin Karin Gastinger (BZÖ) zu teilbedingten Freiheitsstrafen zwischen zwei und zweieinhalb Jahren verurteilt. Rechtskräftig sind in dieser Causa der Freispruch für Ex-Telekom-Vorstand Rudolf Fischer und die teilbedingte Haftstrafe gegen einen (geständigen) Ex-BZÖ-Mandatar.

Fischer, der bereits im Telekom-I-Verfahren (Kursmanipulation) zu drei Jahren Haft (nicht rechtskräftig) verurteilt worden war, muss am Mittwoch freilich in einer anderen Telekom-Causa eine weitere Haftstrafe fürchten: Der OGH prüft ab 14 Uhr eine dritte Causa, den sogenannten Telekom-III-Prozess rund um eine angeblich versteckte Parteispende an die FPÖ in Höhe von 600.000 Euro. Als Drahtzieher galt dem Gericht Ex-FPÖ-Werber Gernot Rumpold, der im August 2013 (nicht rechtskräftig) zu drei Jahren Haft verurteilt wurde und – wie Fischer und ein ehemaliger TA-Prokurist – gegen diesen Spruch berufen hat.

Bestätigung empfohlen

Im Prinzip empfiehlt die Generalprokuratur die Bestätigung der Urteile. Die vom Erstgericht angeordnete Abschöpfung von 600.000 beziehungsweise 960.000 Euro von FPÖ- und BZÖ-Konten lehnt sie aber ab, weil ein unmittelbarer Zufluss der Geldbeträge an die Parteien nicht geklärt sei. Aus den schriftlichen Urteilen lasse sich nicht ableiten, dass bei FPÖ und BZÖ eine Bereicherung eingetreten ist. "Wir empfehlen daher, die Abschöpfungserkenntnisse aufzuheben", sagte der Sprecher der Generalprokuratur, Martin Ulrich.

Noch keinen Termin beim OGH gibt es für das erste Telekom-Verfahren vom April 2013: Broker Johann Wanovits war (nicht rechtskräftig) zu fünf Jahren Haft unbedingt verurteilt worden, Fischer zu drei und Ex-Finanzchef Stefano Colombo bekam dreieinhalb Jahre. Der Grund: Kursmanipulationen, um mehr als zehn Millionen Euro an Boni für TA-Führungskräfte abschöpfen zu können. (ung, APA, 24.11.2015)