Die Leiterin des Frauenportals der "Huffington Post", Emma Gray, kann sich nicht zurückhalten. "Dieser Bullsh*t könnte direkt aus der Serie 'Mad Men' sein", schreibt sie über eine auf dem Jobportal Linkedin gepostete Stellenausschreibung.

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Die Serie "Mad Men" spielt im New York in den 1960er-Jahre. Die Handlung dreht sich um die fiktive Werbeagentur Sterling Cooper, ihre Mitarbeiter, deren Angehörige und das weitere Umfeld.
Foto: Maple Pictures Corp.

Das Unternehmen Vistra Inet suchte auf der Jobplattform einen Content Writer & SEO Specialist, also einen Mitarbeiter, der die Performance des Unternehmens in Suchmaschinen verbessert. Allerdings sei es in dem Job auch notwendig, die Aufgaben eines Rezeptionisten zu übernehmen – weshalb Frauen bevorzugt werden.

Frauen bevorzugt

Werden zunächst noch Computerwissen, eine Affinität zu Social Media und Organisationstalent von den Bewerberinnen und Bewerbern gefordert, ist es der letzte Satz, der den Ärger vieler Frauen (und sicherlich auch Männer) auf sich zieht:

"Please note that the Position requires filling in the responsibilities of a receptionist, so female candidates are preferred."

Gray schreibt in der "Huffington Post": "Aus irgendeinem blöden Grund dachten wir, dass Talente kein Geschlecht kennen und Unternehmen das im Jahr 2015 erkannt haben. Aber das war wohl bloß Wunschdenken."

Gleichbehandlung in Österreich vorgeschrieben

In Österreich würde diese Ausschreibung zumindest eine Geldstrafe nach sich ziehen. Das Gleichbehandlungsgesetz verlangt seit 1985 die geschlechtsneutrale Ausschreibung von Stellen. Aus gutem Grund, heißt es in der Gleichbehandlungsanwaltschaft: "Denn die Formulierung von Stellenausschreibungen hat Einfluss auf das Bewerbungsverhalten sowie auf die tatsächliche Stellenbesetzung. Die Stellenausschreibung ist die erste Möglichkeit, einen Menschen aufgrund seines Geschlechts in der Arbeitswelt zu diskriminieren – oder nicht."

Das liege auch im Interesse des Arbeitgebers, immerhin verdopple er so seine Chancen, eine wirklich geeignete Person zu finden. Die Verpflichtung gilt allerdings nicht, wenn ein bestimmtes Geschlecht unverzichtbare Voraussetzung für die Ausübung der vorgesehenen Tätigkeit ist.

Nicht nur das Geschlecht

Bei Verstößen gegen die geschlechtsneutrale und diskriminierungsfreie Stellenausschreibung ist für Arbeitgeber und Arbeitsvermittler eine Verwaltungsstrafe bis zu 360 Euro vorgesehen. Auch bei Alter, Herkunft, Religion, Weltanschauung und sexueller Orientierung darf ein Inserat in Österreich keine Einschränkungen enthalten. Auch der Bezug auf Ehe- und Familienstand ist nicht erlaubt. (Lara Hagen, 25.11.2015)