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Rechtskräftig ist laut Spruch des Obersten Gerichtshofs nur das Urteil gegen Ex-Telekom-Vorstand Rudolf Fischer (li), Lobbyist Peter Hochegger muss erneut vor Gericht.

Foto: APA/ROBERT JAEGER

Wien – Bemerkenswerte Erkenntnisse lieferte der Oberste Gerichtshof (OGH) in den Berufungsverhandlungen betreffend die Telekom-Korruptionscausen wegen illegaler Parteienfinanzierung für BZÖ und FPÖ im Nationalratswahlkampf 2006.

Die insgesamt 960.000 Euro, die via Scheinrechnungen über Werbeagenturen in Wahlkampf und den Vorzugsstimmenwahlkampf der damaligen Justizministerin Karin Gastinger (BZÖ) flossen, muss nicht das BZÖ, sondern der Expressesprecher der Exministerin zurückzuzahlen und ein früherer Agenturchef, der an die Telekom Austria Scheinrechnungen gelegt hatte.

Strafen herabgesetzt

Das Höchstgericht setzte wohl die Strafe für den wegen Beitragstäterschaft verurteilten Agenturchef Kurt S. von 30 auf 27 Monate herab (davon 24 Monate bedingt), vergatterte ihn aber zur Zahlung von 699.680,53 Euro (zuzüglich 4,0 Prozent Zinsen) an die TA. Binnen 14 Tagen 240.000 Euro (zuzüglich Zinsen) an die TA zahlen muss der Expressesprecher der Ministerin, Christoph P. Die in erster Instanz vom Straflandesgericht Wien verfügte Abschöpfung der bei der TA veruntreuten Gelder hingegen, hob der OGH-Senat unter Vorsitz von Richter Kurt Kirchbacher auf und verwies zurück ans Erstgericht.

Die Begründung: Nach damals geltender Rechtslage musste Bereicherung unmittelbar erfolgen, was beim BZÖ nicht der Fall war, weil ja Agenturen zwischengeschaltet waren, die Scheinrechnungen an die TA legten. "Es gibt kein Urteil gegen das BZÖ, daher ist die Abschöpfung rechtswidrig", sagte der Senatsvorsitzende. Die TA kann versuchen, das Geld auf dem Zivilrechtsweg einzutreiben, was sie auch tut, wie ihr Anwalt, Norbert Wess, mitteilte.

"Die Großen lassen sie laufen"

"Die Kleinen müssen zahlen, die Großen lassen sie laufen", echauffierte sich einer von mehreren Rechtsanwälten, die der Verhandlung ohne Mandantschaft, also nur aus Fachinteresse beigewohnt haben. "Das ist ein Witz."

Die Schuldsprüche wegen Untreue gegen den Lobbyisten Peter Hochegger, den Exagenturchef und den Expressesprecher bestätigte der OGH-Senat. Hochegger muss trotzdem nicht für zweieinhalb Jahre einrücken in die Justizanstalt, denn ein Teil seines Urteils bezog sich auf Falschaussage im Telekom-Untersuchungsausschuss. In diesem befand sich Hochegger laut OGH aber in Aussagenotstand, weil er sich sonst selbst belastet hätte. Daher sei der Schuldspruch aufzuheben. Die Causa geht zurück ans Landesgericht für Strafsachen Wien.

Hoffen auf milderes Urteil

Dort darf Hochegger übrigens ein milderes Urteil erwarten, weil inzwischen die Wertgrenze für Untreue von 50.000 auf 300.000 Euro hinaufgesetzt wurde. Wie das BZÖ ist auch die FPÖ ein Nutznießer, der die 2004 von der TA erhaltenen 600.000 Euro vorerst nicht zurückzahlen muss.

Der OGH hob die vom Erstgericht angeordnete Abschöpfung auf, zahlen müssen stattdessen der frühere TA-Festnetzvorstand Rudolf Fischer, FPÖ-Werber Gernot Rumpold (der nach Eigenangaben im Privatkonkurs ist) und der ehemalige TA-Prokurist Michael G. Da sich Fischer mit der TA auf eine Millionenzahlung verglichen hat, bleiben de facto nur die beiden anderen als Zahler.

"Riesengefallen"

Zur Erinnerung: Rumpold war einst von Landeshauptmann Jörg Haider in Dienst der TA gebracht worden, der von Fischer "einen Riesengefallen" und einen Auftrag für Rumpolds Agentur MediaConnection erbat, um einen Honorarstreit mit der FPÖ zu beenden. Tatsächlich verglichen sich Rumpold und FPÖ, nachdem der TA-Auftrag gekommen war.

Die Untreue sieht der OGH bei Fischer und Exprokurist verwirklicht, weil sie "Scheingeschäfte machten statt reguläre Verträge".

Demnächst ihre Haftstrafen antreten müssen der Exprokurist (30 Monate Freiheitsstrafe, davon drei unbedingt) und Fischer (drei Jahre, davon sechs Monate unbedingt). Rumpold, der gern einen Schlussstrich gezogen hätte, wie er betonte, muss noch warten. Seine Verurteilung wegen falscher Zeugenaussage ist wegen Aussagenotstands neu zu verhandeln. (Luise Ungerboeck, 25.11.2015)