Bild nicht mehr verfügbar.

Die Exekutive kann durch die neue Richtlinie Asylsuchende leichter festhalten.

Foto: EPA/CORNELIUS POPPE

Rund 2000 Menschen haben heuer über die "Arktisroute" die Grenze von Russland zu Norwegen überquert. Nun sollen es weniger werden. Eine Richtlinie des norwegischen Justizministeriums weist seit Mittwoch die zuständigen Behörden an, Asylsuchende, die einen Aufenthalt in Russland hinter sich haben, wieder zurückzuschieben. Das schreibt der norwegische Rundfunk "NRK".

"Das betrifft Asylsuchende, die unserer Ansicht nach in Russland nicht verfolgt werden und bei denen es sich um einen Missbrauch des Asylsystems handelt, wenn sie die Grenze nach Norwegen überqueren, um um Asyl anzusuchen", wird Justizminister Anders Anundsen (Frp) von NRK zitiert.

Im Falle einer Ablehnung werden die Betroffenen so rasch wie möglich zurück nach Russland gebracht. Die Entscheidung darüber soll noch am Grenzübergang in Storskog fallen. Die Richtlinie ermöglicht zudem der Exekutive, Leute festzuhalten. Jeder Fall soll aber laut Ministerium einzeln geprüft werden, um den Menschen Schutz zu gewähren, die ihn tatsächlich benötigen.

Reaktion auf Nachbarn

Am Donnerstag wird Norwegen zudem die Grenzkontrollen zu Dänemark und Schweden verschärfen. Damit reagiert das Land auf den neuen Kurs der beiden Nachbarstaaten in Sachen Einwanderungspolitik.

Am Dienstagabend hatte Schwedens Ministerpräsident Stefan Löfven bekanntgegeben, dass das Land nur noch an das "EU-Minimum" von Flüchtlingen Aufenthaltstitel ausgeben wird. Außerdem sollen zeitlich begrenzte Aufenthaltserlaubnisse nur noch an Asylsuchende ausgestellt werden, die laut Europäischer Union und Vereinte Nationen Schutz benötigen. Auch Familienzusammenführungen sollen an strikt zeitlich begrenzt werden.

Dänemarks Regierung hatte bereits vergangene Woche Gesetzesvorschläge vorgelegt, die es den Behörden unter anderem erlauben, Asylsuchende in Zelten unterzubringen und der Polizei das Recht geben, die Grenzen "unter speziellen Umständen" zu schließen. (red, 25.11.2015)