Brüssel – Der französische Komiker Dieudonné ist nach Angaben von Anwälten in Belgien wegen Anstiftung zum Hass zu zwei Monaten Gefängnis verurteilt worden. Ein Lütticher Gericht habe am Mittwoch festgestellt, dass Dieudonné Hassreden gehalten und sich der Leugnung des Holocaust schuldig gemacht habe, sagte der Anwalt Eric Lemmens als Vertreter jüdischer Organisationen, die in dem Prozess Nebenkläger waren.

Das Gericht verurteilte den umstrittenen Franzosen demnach außerdem zu einer Geldstrafe von 9.000 Euro. Dieudonné, der nicht anwesend war, kann das Urteil anfechten. Sein Anwalt war für eine Stellungnahme zunächst nicht zu erreichen.

Seit Jahren Kontroversen

In dem Prozess ging es um einen Auftritt im März 2012 in Herstal in der Region von Lüttich vor etwa 1.000 Zuschauern. Er war von der Polizei aufgezeichnet worden. Richter Franklin Kuty stellte in seiner ausführlichen Urteilsbegründung besonders die in der Rede verwendeten rassistischen, hasserfüllten und stigmatisierenden Äußerungen Dieudonnés heraus, wie die Nachrichtenagentur Belga berichtete.

Dieudonné sorgt seit Jahren mit seinen antisemitischen und rassistischen Äußerungen für Kontroversen in Frankreich und darüber hinaus und wurde deshalb bereits wiederholt zu Geld- und Bewährungsstrafen verurteilt. Er erfand auch den sogenannten Quenelle-Gruß, der an den Hitler-Gruß erinnert.

"Je suis Charlie Coulibaly"

Nach den Anschlägen auf Charlie Hebdo im Jänner hatte Dieudonné in Anlehnung an "Je suis Charlie" geäußert, er fühle sich wie Charlie Coulibaly – der Attentäter, der einen jüdischen Supermarkt überfallen hatte. Zu zwei Monaten Haft auf Bewährung wurde er dafür verurteilt.

Erst vor zwei Wochen hatte der Europäische Menschenrechtsgerichtshof eine Klage des Franzosen gegen seine Verurteilung wegen der Einladung eines Holocaust-Leugners abgewiesen. Das Gericht in Straßburg erklärte dazu, es schütze keine Aufführungen, die den Holocaust leugnen und Antisemitismus verbreiten. (APA, red, 25.11.2015)