Wien/Klagenfurt – Nachdem es kommende Woche und dann auch noch einmal rund um den 16. Dezember ins Finale für heuer im Hypo-Untersuchungsausschuss geht, zeichnet sich ab, dass im kommenden Jahr rund 25 weitere Sitzungstage bis Ende Mai bevorstehen. FPÖ und Grüne haben schließlich eine Verlängerung von drei Monaten über das eigentliche U-Ausschussende hinaus bis in den Frühsommer hinein als "fix" angekündigt.

Bevor es dann – die konkreten Termine müssen erst vom Ausschuss beschlossen werden – ins neue U-Ausschussjahr geht, stehen als Highlights an Auskunftspersonen aber noch der Gouverneur der Oesterreichischen Nationalbank, Ewald Nowotny und der frühere Finanzminister, Vizekanzler und ÖVP-Chef Josef Pröll bevor.

Zweite Verlängerung möglich

Mit der angekündigten Verlängerung des U-Ausschusses, die Blau und Grün mit ihren Stimmen gemeinsam bewerkstelligen können und wollen, ist davon auszugehen, dass der Endbericht des parlamentarischen Hypo-Untersuchungsausschusses spätestens Ende Juli 2016 vorliegt. Mit einer Mehrheit könnte eine weitere Verlängerung um drei Monate beschlossen werden, die sich zuletzt zwar nicht unbedingt abgezeichnet hat, aber auch nicht ausgeschlossen ist. Dann würde es auch im kommenden Herbst noch weitergehen und es stünden noch deutlich mehr Befragungstage an.

Ein Ende der Befragungstage erzwingt praktisch der Fristenlauf für den Endbericht. Für dessen Erstellung sind insgesamt rund sechs Wochen Zeit. Verfahrensrichter Walter Pilgermair arbeitet auch während des noch laufenden U-Ausschusses bereits am Bericht.

Hat Pilgermair seinen Berichtsentwurf fertig, erstellt der Verfahrensvorsitz – Nationalratspräsidentin Doris Bures (SPÖ) – auf dieser Grundlage binnen zwei Wochen den tatsächlichen Abschlussberichtsentwurf. Dann haben wiederum alle Fraktionen weitere zwei Wochen Zeit, um beim Vorsitz einen eigenen Fraktionsbericht oder kürzere abweichende persönliche Stellungnahmen abzugeben. Darauf folgen noch zwei Wochen, die dafür vorgesehen sind, dass Personen, die im Bericht genannt werden und deren Persönlichkeitsrechte womöglich verletzt werden, Stellungnahmen abgeben können. Nach Ablauf dieser insgesamt sechswöchigen Frist wird der Bericht an die Nationalratspräsidentin übergeben und in der nächsten Nationalratssitzung behandelt.

Einige Änderungen

"Nach der neuen Verfahrensordnung gibt es auch bei der Berichterstattung Veränderungen, die aus meiner Sicht zu begrüßen sind. Zum Beispiel, dass der Verfahrensrichter dem Vorsitz einen Entwurf vorlegt. Oder dass der Schutz von Persönlichkeitsrechten in der Berichterstattung klar geregelt ist", so Bures gegenüber der APA. Am Ende würde der Bericht nach Behandlung in einer Nationalratssitzung "die Basis für weitere Schritte des Nationalrats" legen, so die Verfahrensvorsitzende und Nationalratspräsidentin.

Eingesetzt wurde der Hypo-U-Ausschuss am 25. Februar 2015. Nach neuer Verfahrensordnung dauert der Ausschuss zwölf Monate, dazu kommen die rund sechs Wochen (bspw. werden hier Feiertage ausgenommen) für die Erstellung des Abschlussberichts. Einmal kann ein U-Ausschuss mit einem Viertel der Abgeordneten um drei Monate verlängert werden. Für eine Verlängerung um weitere drei Monate wäre dann eine Mehrheit nötig, für die mindestens eine der beiden Regierungsparteien SPÖ und ÖVP sorgen muss. Realpolitisch müssten beide im Boot sein, da sie sich aus Koalitionsräson nicht gegenseitig überstimmen. (APA, 29.11.2015)