Wien – In Österreich ist Tötung auf Verlangen und Mitwirkung am Suizid bei einer Freiheitsstrafe von bis zu fünf Jahren verboten. Unter anderem, ob die Beihilfe zum Suizid weiterhin ein Delikt sein sollte, hätte im Rahmen der Enquete-Kommission "Würde am Ende des Lebens" vom Juli 2014 bis März 2015 im Parlament ausführlich diskutiert werden sollen. Der Kommission gehörten 18 stimmberechtigte Mitglieder an: SPÖ und ÖVP stellten je fünf Abgeordnete, die FPÖ vier, die Grünen zwei, Team Stronach und Neos je einen Abgeordneten, außerdem wurden Experten und Vertreter der Zivilgesellschaft in öffentliche Sitzungen geladen.

Das heikle Thema Sterbehilfe wurde allerdings nur am Rande gestreift – vorwiegend in nichtöffentlichen Sitzungen, was die Initiative Religion ist Privatsache kritisierte. Verfassungsrechtler Heinz Mayer sagte aus Protest gar sein Referat zum Thema "Sterbehilfeverbot im Verfassungsrang" ab. Neos-Gesundheitssprecher Gerald Loacker resümiert im STANDARD-Gespräch: "Das Thema wurde ausgeklammert, da wird der Deckel draufgehalten. Trotzdem wird der gesellschaftliche Druck steigen, Sterbehilfe ohne Denkverbote zu diskutieren." Es mache sich etwa ein Mensch strafbar, der seinen todkranken Ehepartner in die Schweiz bringt, um dort Sterbehilfe in Anspruch zu nehmen. "Es kann nicht sein, dass jemand für einen Vorgang des Mitgefühls bestraft wird", sagt Loacker.

Auch die Grünen forderten wiederholt eine offene Debatte ein. Deren Gesundheitssprecherin Eva Mückstein plädierte dafür, "in genau umschriebenen Ausnahmefällen Hilfestellung durch Angehörige, nahestehende Personen und Ärzte" zu ermöglichen.

Weder SPÖ noch ÖVP setzten sich durch

SPÖ-Justizsprecher Hannes Jarolim sagt über den "umstrittenen" Paragrafen 78: "Es gab dazu keinen Konsens innerhalb der Enquete-Kommission. Bei schwerwiegenden, spezifisch gelagerten Fällen, in denen die Betroffenen nicht heilbar sind sowie unter Schmerzen leiden und dauerhaft den Wunsch äußern, nicht in diesem Zustand weiterleben zu wollen, sollte es die Möglichkeit geben, diesem Wunsch zu entsprechen, ohne strafrechtlich verfolgt zu werden." Im Gegenzug konnte sich auch die ÖVP mit ihrem Wunsch, Töten auf Verlangen in der Verfassung zu verankern, nicht durchsetzen. (Katrin Burgstaller, 29.11.2015)