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Foto: reuters/plunkett

Wien/Wolfsburg – Im VW-Skandal um manipulierte Abgaswerte hat ein weiterer Österreicher eine Klage eingebracht. Die erste Klage eines Oberösterreichers hatte sich gegen den Autohändler gerichtet, er stützte sich auf Irrtum. Ein steirischer Anwalt vertritt nun einen Autobesitzer, dessen etwaige Gewährleistungs- und Irrtumsansprüche schon verstrichen sind, daher verklagt er die VW AG in Wolfsburg.

Der Kläger aus der Steiermark hat seinen VW Tiguan Sky TDI bei einem Grazer Händler bereits im März 2010 erworben. Er kann sich daher nicht mehr auf Gewährleistung berufen, denn diese gilt nur zwei Jahre ab Übergabe des Autos. Für eine Irrtumsklage ist es ebenfalls schon zu spät, denn hier beginnt eine dreijährige Frist, binnen der Ansprüche geltend gemacht werden müssen, mit Unterfertigung des Kaufvertrags zu laufen.

Schaden könnte später auftreten

Die vorige Woche bei einem Grazer Bezirksgericht eingebrachte Klage zielt auf Feststellung eines etwaigen Schadens ab. Die Höhe des Schadens stehe zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht fest. Auch wisse man nicht, ob ein Teil des Schadens durch die von VW angekündigten Reparaturen tatsächlich behoben werden kann und wann die Reparaturen überhaupt stattfinden sollen. "Es besteht die Gefahr, dass etwaige Schäden aufgrund der derzeitig bekannten Manipulationen erst mehr als drei Jahre nach deren Bekanntwerden tatsächlich zutage treten", so die Argumentation in der Klage, die der APA vorliegt.

Um die Verjährung hintanzuhalten, solle das Gericht daher feststellen, dass die Volkswagen AG in Wolfsburg für sämtliche Schäden haftet, die aufgrund der Manipulation der Abgaswerte entstehen.

Wert verringert sich

Einen Nachteil habe der Kläger aus mehrerlei Gründen, so dessen Anwalt Christian Krachler: Bei alleiniger Änderung der Motorsteuerungssoftware würde das Fahrverhalten "massiv" eingeschränkt. Sollte hingegen etwas an der Hardware geändert werden, entstünden dem Kläger laufende Servicekosten und womöglich in der Zukunft zusätzliche Reparaturkosten. Außerdem werde das Fahrzeug mehr verbrauchen. "Aus all diesen Gründen wird sich auch der Wiederverkaufswert des Fahrzeugs verringern."

Dass die Klage in Graz und nicht in Wolfsburg, dem Sitz von VW, eingebracht wurde, argumentiert der Anwalt mit einer EU-Verordnung: Der Schaden des Klägers sei an dessen Wohnsitz eingetreten. (APA, 1.12.2015)