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Die grüne Abgeordnete Berivan Aslan vermutet ein strukturelles Problem bei den Disziplinarkommissionen.

Foto: apa/Fohringer

Wien – Die Grünen vermuten, dass sexuelle Belästigung im öffentlichen Dienst systematisch zu milde geahndet wird. Die Abgeordneten Berivan Aslan und Sigrid Maurer bringen am Dienstag eine parlamentarische Anfrage an alle Ministerien ein, um die derzeit bestehende Praxis in solchen Fällen zu ermitteln.

Hintergrund der Anfrage ist der Fall eines Professors der Wirtschaftsuniversität Wien, der über Jahre hinweg mehrere seiner Studentinnen sexuell belästigt hat. Die dem Wissenschaftsministerium unterstehende Disziplinarkommission hat den Professor in 13 Fällen verurteilt und eine Geldstrafe in der Höhe von vier Monatsbezügen verhängt, ihn aber nicht entlassen. Die Universität hat sich daraufhin mit ihrem Mitarbeiter auf eine vierjährige Karenzierung geeinigt.

Der Disziplinaranwalt, der im Verfahren als eine Art Opfervertreter fungiert, hat gegen die Entscheidung der Disziplinarkommission keine Beschwerde eingelegt. Begründet hatte er dies in Antworten auf Medienanfragen damit, dass er kein strengeres Erkenntnis zu einer vergleichbaren Tat kenne. Auch in einer Anfragebeantwortung an den VSStÖ schreibt das Wissenschaftsministerium, dass der Disziplinaranwalt die Entscheidung der Kommission nach Durchsicht der Vorjudikatur für schuldangemessen hält.

Mildes Urteil

"Wir hegen den Verdacht, dass es sich bei dem milden Urteil für den WU-Professor nicht um einen Einzelfall handelt, sondern um ein strukturelles Problem der Disziplinarkommissionen", sagt Aslan zum STANDARD. Deshalb würden die Grünen nun alle Fälle von sexueller Belästigung bei den Disziplinarkommissionen prüfen. Sie wolle herausfinden, ob systematisch zu milde geurteilt werde, sagt Aslan.

Zur Erklärung: Im öffentlichen Dienst hat laut Beamtendienstrecht jede oberste Dienstbehörde eine Diziplinarkommission einzurichten. Sie entscheidet über Dienstpflichtverletzungen der Beamten. Aslan und Maurer wollen nun von allen Ministerien wissen, wie viele Fälle von sexueller Belästigung, Belästigung und Mobbing seit 2010 jährlich von diesen Kommissionen verhandelt wurden. Die Abgeordneten fragen zudem, wann es zu einem Freispruch und wann zu einer Entlassung gekommen ist und wie viele Frauen in den Kommissionen sitzen.

Keine Beschwerde

Vom Wissenschaftsministerium wollen die Grünen wissen, warum dem Disziplinaranwalt im Fall des WU-Professors keine Weisung erteilt worden ist. Der Anwalt hätte gegen die Entscheidung der Kommission, den Professor nicht zu entlassen, eine Beschwerde einlegen können. In der Anfrage des VSStÖ schreibt das Wissenschaftsministerium zu dieser Frage: "Eine Rücksprache des Disziplinaranwalts mit dem Bundesministerium ist nicht vorgesehen." Der Anwalt habe auf Rechtsmittel verzichtet, ohne das Ministerium darüber zu informieren.

Das Wissenschaftsministerium hat den WU-Professor Ende Oktober wegen sexueller Belästigung angezeigt. Das Ministerium wolle eine "finale Klarstellung" darüber, ob dessen Handlungen auch strafrechtlich relevant waren, hieß es damals. (Lisa Kogelnik, 1.12.2015)