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Der "Stolperstein-Beschmierer" stand am Dienstag wegen Verleumdung vor Gericht.

Foto: APA/EPA/Christian Charisius

Salzburg – Ein rechtskräftig verurteilter "Stolperstein-Beschmierer" ist am Dienstag erneut vor einer Strafrichterin in Salzburg gestanden. Der 22-Jährige hatte heuer ausgesagt, dass zwei Burschen ein Euthanasie-Denkmal in der Stadt Salzburg zerstört hätten. Doch die beiden haben mit der Causa nichts zu tun. Der geständige Salzburger wurde wegen Verleumdung zu sechs Monaten unbedingter Haft verurteilt.

Das Urteil ist nicht rechtskräftig: Verteidiger Leo-Peter Kirste meldete Nichtigkeitsbeschwerde und Strafberufung an. Richterin Gabriele Glatz hatte die sechs Monate als Zusatzstrafe zu zwei Verurteilungen aus diesem Jahr ausgesprochen. Der Strafrahmen reichte von sechs Monaten bis zu fünf Jahren Haft.

"Revanchegelüste" als Motiv

Der Angeklagte habe genau gewusst, dass er die beiden Burschen durch seine völlig aus der Luft gegriffenen Angaben eines massiven Verbrechen beschuldigt habe, sagte die Richterin nach der Urteilsverkündung am Landesgericht Salzburg. Der Angeklagte meinte, es tue ihm leid. Einer der beiden Burschen, die er fälschlicherweise belastete, hätte seine Familie "durch den Dreck" gezogen, das seien aber nur Gerüchte gewesen. Sein Verteidiger nannte als Motiv "Revanchegelüste", weil über die Familie des 22-jährigen schlecht gesprochen worden sei. Die Verhängung einer zusätzlichen Strafe zu den vorherigen Verurteilungen stellte der Rechtsanwalt aber infrage.

Anklage wegen Wiederbetätigung

Der 22-Jährige war im Jänner 2015 bei einem Prozess am Landesgericht Salzburg wegen nationalsozialistischer Wiederbetätigung schuldig gesprochen worden. Er hatte mit einem Komplizen Dutzende im Boden verlegte Gedenksteine zur Erinnerung an Opfer des Nazi-Regimes, sogenannte "Stolpersteine", mit Farbe verunstaltet. Im August erhielt er dafür von einem Berufungssenat des Oberlandesgerichtes Linz eine rechtskräftige, unbedingte Freiheitsstrafe von vier Jahren. Am 1. Juni 2015 kassierte er bei einem weiteren Prozess am Landesgericht Salzburg wegen Einbruchsdiebstahls und Urkundenunterdrückung eine rechtskräftige, teilbedingte Freiheitsstrafe von 18 Monaten, zwölf Monate davon wurden bedingt ausgesprochen.

Weitere Festnahme

Das Euthanasie-Mahnmal, das zum Gedenken an Opfer des Nazi-Terrors im Salzburger Kurgarten nahe des Mirabellplatzes errichtet wurde, war im Mai 2014 zerstört worden. Am 23. März 2015 wurde ein 20-jähriger Salzburger festgenommen, nachdem der 22-Jährige gegenüber Ermittlern angegeben hatte, dass dieser die Stelle demoliert habe, während er selbst und ein anderer Bursch Aufpasserdienste geleistet hätten. Der 20-Jährige wurde in Verwahrungshaft genommen, eine Untersuchungshaft wurde aber nicht verhängt.

Die Polizei gab dann am 17. Juni 2015 bei einer Pressekonferenz bekannt, dass ein 39-jähriger Österreicher die Zerstörung des Euthanasie-Mahnmals und weitere rechtsextrem motivierten Zerstörungen (z. B. Transparente der Gegenbewegung "#88gegenrechts!", Anm.) und Beschmierungen von Stolpersteinen in der Stadt Salzburg gestanden habe. Insgesamt werden dem Mann 47 Fakten angelastet. Er befindet sich in U-Haft, eine Anklage wurde aber noch nicht erhoben. (APA, 1.12.2015)