Wien – Die steuerfreie Rückzahlung von Einlagen an Gesellschafter einer Körperschaft wird auch in Zukunft möglich sein. Das hat der Finanzausschuss des Nationalrates am Dienstag beschlossen. Die ursprünglich ab 2016 geplante Regelung, wonach zuerst die Ausschüttung von operativen Gewinnen durchgeführt werden muss, kommt also nicht.

Er erwarte sich davon positive Auswirkungen auf die Liquidität von Unternehmen, teilte der Ausschussvorsitzende, ÖVP-Finanzsprecher Andreas Zakostelsky, in einer Presseaussendung mit.

Die mit der ursprünglichen Verschärfung des Einkommenssteuergesetzes intendierte Verhinderung von rein buchmäßigen Aufwertungen und daraus begründeten steuerfreien Auszahlungen von Gesellschaftskapital werden durch eine unternehmensrechtliche Ausschüttungssperre gemäß Paragraph 235 UGB verhindert, so der ÖVP-Finanzsprecher.

Echte Kapitaleinlagen von Gesellschaftern könnten aber weiterhin steuerfrei aus dem Unternehmen entnommen werden. Voraussetzung für Einlagenrückzahlungen bleibe freilich weiterhin ein positiver Einlagenbestand.

Mit der heute im Finanzausschuss beschlossenen Regelung entfalle für viele Gesellschafter der Anreiz, noch vor Jahresende Kapital aus ihrem Unternehmen zu ziehen und damit dessen Eigenkapitalbasis zu schmälern. Das sei ganz im Sinne erhöhter Liquidität und trage damit zur Sicherung der Unternehmen und der damit verbundenen Arbeitsplätze bei, so Zakostelsky. (APA, 1.12.2015)