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Foto: APA / Sebastian Kahnert

Wien – Die Neuaufstellung der 24-Stunden-Pflege geht weiter. Das Wirtschaftsministerium hat Anfang Dezember eine Verordnung erlassen, die klarstellt, welche Regeln Vermittlungsagenturen für Pflegekräfte einzuhalten haben. Gesetzt wird dabei vor allem auf Transparenz.

Gesetzlich war ja schon vor dem Sommer beschlossen worden, dass die Vermittlung von der eigentlichen Personenbetreuung getrennt wird. Die Tätigkeiten von Vermittlungsagenturen werden aus dem bestehenden Personenbetreuungsgewerbe herausgelöst und einem eigenen Gewerbe "Organisation von Personenbetreuung" zugeführt.

Nunmehr ist klar, welchen Regeln die Vermittler zu folgen haben. So wird vorgeschrieben, dass sie ihre Dienste nicht zur Erlangung persönlicher Vorteile missbrauchen dürfen, wie durch die unaufgeforderte Vermittlung oder den unaufgeforderten Abschluss von Geschäften.

Das Aufsuchen von Privatpersonen zum Zweck des Sammelns von Bestellungen auf Leistungen ist nur auf ausdrückliche, an den Vermittler gerichtete Aufforderung gestattet. Ferner ist eine Telefonnummer oder eine Internetadresse anzuführen, unter der bzw. auf der alle relevanten Informationen abgerufen werden können. Der Vermittler hat dabei unter anderem auf den Preis seiner Tätigkeit sowie auf Umfang und Tarif der Leistungen hinzuweisen.

Interessenten müssen zudem über die Tätigkeiten aufgeklärt werden, die Personenbetreuer verrichten dürfen, auch über deren Pflichten. Der Betreuungsbedarf und die Betreuungssituation der betreuungsbedürftigen Person müssen vor Ort erheben werden.

Der Vermittlungsvertrag ist schriftlich abzuschließen. Neben Beginn und Dauer des Dienstverhältnisses ist in dem Kontrakt unter anderem eine transparente Darstellung der Leistungsinhalte erforderlich.

Die Wirtschaftskammer freute sich am Mittwoch in einer Aussendung über eine "neue Qualitätsstufe". "Wir haben uns immer dazu bekannt, dass das sensible Thema Pflege nur unter den Aspekten von hoher Qualität und Transparenz bestmöglich funktionieren kann", erklärte der Obmann des Fachverbandes der Personenberatung und Personenbetreuung in der WKÖ, Andreas Herz. (APA, 2.12.015)