Bild nicht mehr verfügbar.

Fortunas Spende an große, geförderte Bühnen ist in Zukunft steuerlich absetzbar. Aber die Armen in Nestroys "Zu ebener Erde und erster Stock" (Szene aus dem Volkstheater) würden leer ausgehen.

Foto: APA / Herbert Neubauer

Wien – Ein lange herbeigesehntes Gesetz wird dank des gemeinsamen politischen Willens der Regierungsparteien endlich Realität – das Gemeinnützigkeitsgesetz 2015. Der Ministerrat hat vor kurzem die Regierungsvorlage beschlossen, die jetzt im Nationalrat eines Beschlusses harrt. Am Ende des Tages ist das darin enthaltene Vorhaben, Österreich im Gemeinnützigkeitsrecht wieder konkurrenzfähig zu machen, positiv zu bewerten und klar zu begrüßen. Dennoch ist die Freude nicht ungetrübt, da aus dem Gesetzestext an vielen Stellen die oft vorherrschende grundsätzliche Skepsis gegenüber bürgerlichen Initiativen im Kultur- und Sozialbereich herauszulesen ist.

Was verändert sich durch das neue Gesetz? Bisher war es gemeinnützigen Vereinen und Privatstiftungen – anders als vergleichbaren Organisationen in zahlreichen anderen Staaten – nicht erlaubt, mit Geldmitteln gezielt Projekte anderer gemeinnütziger Organisationen zu finanzieren.

Spenden für gemeinnützige Zwecke – selbst an laut Finanzministerium spendenbegünstigte Organisationen – waren nur vonseiten (nicht gemeinnütziger) Unternehmen oder Privater möglich. Eine Spende durch eine gemeinnützige Organisation führte bisher stets zum Verlust des Gemeinnützigkeitsstatus und war mit empfindlichen Steuernachzahlungen verbunden.

Ab 2016 wird nun scheinbar alles anders. Die gezielte Weiterleitung von Geldern an gemeinnützige Organisationen ist ab dann grundsätzlich erlaubt. Allerdings wurde diese Möglichkeit nur auf Spenden und Projektfinanzierungen für gemeinnützige Organisationen ausgedehnt, die sich einer jährlichen, in der Regel nicht unentgeltlichen Jahresabschlussprüfung unterziehen sowie eine spezielle Prüferbestätigung einholen und damit (nach einer dreijährigen Wartefrist) auf der Liste des Finanzministeriums für spendenbegünstigte Organisationen aufscheinen. Dies passierte vor allem zur besseren Überprüfbarkeit für die Finanzverwaltung.

Andere sind ausgeschlossen

Andere Organisationen, insbesondere kleinere bzw. lokale Vereine, werden zur Sicherheit ausgeschlossen, auch wenn sie sich Kunst, Kultur oder mildtätigen Projekten widmen. Zu sehr besteht offenbar die Angst und das Misstrauen vonseiten der Finanzverwaltung, ein Verein oder eine Stiftung könnte die gesammelten Gelder an unterschiedliche lokale Organisationen weiterleiten, die unter Umständen diese finanziellen Mittel doch nicht für gemeinnützige Zwecke verwenden und sogar wieder an andere Organisationen weiterleiten.

Am neuen Gemeinnützigkeitsgesetz positiv zu bewerten ist die Tatsache, dass Kunst- und Kultureinrichtungen ab 2016 steuerlich abzugsfähige Spenden erhalten können. Die bisherige Einschränkung auf Forschung und Mildtätigkeit – neben den kasuistischen Förderungen von Tierheimen und der Freiwilligen Feuerwehr – war nicht sachgerecht und schloss bisher einen großen Kreis von der Gemeinnützigkeit aus.

Fördert die Geförderten

Aber leider ist gerade in diesem neuen Bereich der Spendenbegünstigung auch wieder besagte Skepsis seitens der Politik, aber auch der auf Kontrollierbarkeit bedachten Finanzverwaltung augenscheinlich: So sollen nur jene Kunst- und Kultureinrichtungen, wie z. B. Theater und Festspielorganisationen, gefördert werden, die ohnedies bereits staatlich anerkannt eine öffentliche Bundes- oder Landesförderung erhalten.

Zudem wird durch die Steuerreform 2015/16 das diesbezügliche Befüllen der bislang relativ leeren Transparenzdatenbank zur Voraussetzung gemacht. Vor allem kleinere, lokale Kulturvereine sind damit weiterhin vom Empfang steuerlich abzugsfähiger Spenden ausgeschlossen. Die Essenz daraus ist: Große Vereine werden gegenüber kleinen Organisationen in der Praxis begünstigt.

Das ist gerade unter dem Gesichtspunkt einer breiten Förderung von Kunst und Kultur zu bedauern. Zu einem Verfahren oder zu einer behördlichen Stelle, die auch ohne Zusage einer Landes- oder Bundesförderung die Gemeinnützigkeit des Kultur- bzw. Kunstvereins bestätigt und damit dessen Spendenbegünstigung ermöglicht, fehlt bisher der politische Mut. So muss gesagt werden: Es wurde mit dem neuen Gesetz viel erreicht – aber das Misstrauen der Politik bleibt. (Klaus Wiedermann, 3.12.2015)