Foto: Weingut Grosz

Wien – Andrä Rupprechter hat sich entschieden. Der Landwirtschaftsminister hat seinen Vorschlag vorgelegt, wie das leidige Uhudler-Problem im Burgenland gelöst werden soll.

Wie berichtet, wurde die heimische Weinsorte im Sommer zum Politikum. Eine EU-Verordnung hat nämlich zur Folge, dass die Rebsorten, die dem Uhudler zugrunde liegen – die bekanntesten heißen Concord, Ripatella, Delaware und Elvira -, nur mehr bis 31. Dezember 2030 zugelassen sind. Neue Auspflanzungen sind bereits verboten – fünf burgenländische Winzer wurden deshalb zuletzt rechtskräftig zu Verwaltungsstrafen verurteilt.

Neues Gesetz

Damit so etwas künftig möglichst nicht mehr passiert, hat der ÖVP-Politiker Rupprechter nun eine Änderung des Weingesetzes vorgelegt. Der Uhudler soll legistisch vom Wein- in den Obstweinbereich transferiert werden, wodurch der Anbau auch über das Jahr 2030 hinaus möglich sein soll. Davon ist man zumindest im Landwirtschaftsministerium in Wien überzeugt.

Der Ressortchef folgt damit dem Wunsch des Uhudlervereins, der sich zuletzt in seiner Generalversammlung ebenfalls für die Obstwein-Variante ausgesprochen hatte. Wie es in den Erläuterungen zum neuen Weingesetz heißt, könnten die Winzer nach der Umklassifizierung noch eine geschützte Ursprungsbezeichnung beantragen, wodurch der Uhudler außerhalb des Südburgenlands nicht mehr als Uhudler verkauft werden dürfte.

Rote Zweifel

Weitere Streitigkeiten scheinen aber vorprogrammiert. Die burgenländische Agrarlandesrätin Verena Dunst (SPÖ) hat nämlich bereits massive Zweifel an der Rechtskonformität der Obstwein-Einstufung angemeldet. Sie glaubt, dass es sich dabei um eine unzulässi- ge Umgehung der EU-Richtlinie handelt.

Landeshauptmann Hans Niessl (ebenfalls SPÖ) hatte im Landtagswahlkampf im Mai den bereits damals ventilierten ÖVP-Vorschlag fast persönlich genommen. "Ich schätze den Uhudler sehr, und Obstwein ist für mich eine Abwertung. Der Uhudler hat sich das nicht verdient", erklärte der oberste Landesrote damals auf Puls 4.

Mit Herkunftsprofil

Bis zum 8. Jänner können nun noch alle Wein- und/oder Obstweinexperten des Landes ihre Stellungnahmen zum neuen Gesetz im Landwirtschaftsministerium deponieren. Mit der Novelle sollen auch noch andere Probleme der Branche gelöst werden.

Ausschließlich bei "regionalspezifischen Qualitätsweinen mit Herkunftsprofil", also etwa Neusiedlersee DAC, Leithaberg DAC, Mittelburgenland DAC oder Eisenberg DAC, sollen künftig auch diese genauen Bezeichnungen auf dem Etikett stehen. Für "normale" Qualitätsweine ist nur noch die Bezeichnung "Burgenland" vorgesehen. Neue Etiketten dürfen bald auch einige steirische Weinbauern drucken. Das Weinbaugebiet "Südoststeiermark" wird nämlich in "Vulkanland Steiermark" umbenannt.

ÖVP-Staatssekretär Harald Mahrer zeigte übrigens am Mittwoch im "Wirtschaftsblatt" Verständnis für den Frust vieler Unternehmer. "Das eigentliche Problem ist diese Regulierungswut. Meiner Meinung nach muss damit jetzt einmal Schluss ein." (Günther Oswald, 3.12.2015)