Mailand – Die Lombardei will die Regeln für islamische Frauen revidieren, die eine Burka oder ein Niqab tragen. Erstere verschleiern bei muslimischen Frauen den ganzen Körper, letztere lassen nur eine Öffnung für die Augen frei.

Verschleierte Frauen sollen aus Sicherheitsgründen regionale Einrichtungen und Büros, darunter Krankenhäuser, nicht betreten dürfen. Hier gehe es nicht um Diskriminierung, sondern einfach um Sicherheit, meinte Simona Bordonali, die für Migrationsfragen zuständige Assessorin im lombardischen Regionalparlament.

Die Festnahmen von vier kosovarischen Fundamentalisten bei Brescia am Dienstag bezeuge, dass die Lombardei jene italienische Region sei, die der Gefahr islamischer Anschläge am stärksten ausgeliefert sei. Die islamische Gemeinschaft sei die einzige religiöse Gruppe, die kein Abkommen mit dem italienischen Staat abgeschlossen habe, kritisierte Bordonali.

Anti-Burka-Gesetz eingebracht

Die ausländerfeindliche Oppositionspartei Lega Nord hatte zuletzt darauf gedrängt, dass von Kopf bis Fuß verschleierte Frauen von der Polizei auf der Straße kontrolliert werden. Die Burka widerspreche den westlichen Werten. In Italien sei es darüber hinaus verboten, vermummt auf die Straße zu gehen, heißt es.

In Zeiten der Terrorgefahr müsse kontrolliert werden, wer hinter einem Schleier steckt. Außerdem würden Frauen oft von männlichen Familienmitgliedern gezwungen, die Burka zu tragen, hieß es im Antrag der Lega Nord, der im Regionalparlament der norditalienischen Region Emilia Romagna eingereicht wurde. Die Initiative wird von Lega Nord-Chef Matteo Salvini unterstützt. "Italien hat zuletzt die Anti-Terror-Kontrollen aus Angst vor fundamentalistischen Anschlägen deutlich verschärft.

Die Lega Nord hatte in den vergangenen Jahren im Parlament in Rom ein Anti-Burka-Gesetz eingebracht. Damit soll es verboten werden, Kleidungsstücke zu tragen, die die Identifizierung einer Person behindern, auch aus religiösen Gründen. Wer sich nicht an das Gesetz hält, müsste demnach mit Geldstrafen bis zu 2.000 Euro oder bis zu zwei Jahren Haft rechnen. Der Entwurf wurde bisher nicht verabschiedet. (APA, 3.12.2015)