Johannesburg/Pretoria – Die südafrikanischen Justizbehörden haben Berichte zurückgewiesen, nach denen der Sprintstar Oscar Pistorius nach seiner Verurteilung wegen Mordes schon bald wieder ins Gefängnis muss. Gegen den 29-Jährigen sei kein Haftbefehl ausgestellt worden, sagte ein Sprecher der Generalstaatsanwaltschaft am Freitagabend.

Der Sprecher bestätigte aber, dass Pistorius in der kommenden Woche wieder vor Gericht erscheinen soll, um einen Antrag auf Freilassung gegen Kaution stellen zu können.

Pistorius war am Donnerstag von einem Berufungsgericht wegen Mordes an seiner Freundin Reeva Steenkamp verurteilt worden. Die Vorinstanz hatte Pistorius lediglich wegen fahrlässiger Tötung verurteilt und eine Haftstrafe von fünf Jahren verhängt. Das Berufungsgericht stellte nun aber fest, dass Pistorius mit "Absicht" gehandelt habe, als er im Februar 2013 durch die geschlossene Toilettentür seines Hauses schoss. Das neue Strafmaß muss noch festgelegt werden. Der frühere Paralympics-Star muss aber mit mindestens 15 Jahren Haft rechnen.

Berichte über Haftbefehl

Am Freitag hatten südafrikanische Medien berichtet, dass gegen Pistorius ein Haftbefehl ausgestellt worden sei. Er solle aber erst in der kommenden Woche vollstreckt werden, hieß es in einem Bericht des Nachrichtensenders Enca. Es wird damit gerechnet, dass Pistorius' Anwälte dann einen Antrag auf Freilassung gegen Kaution stellen werden.

Die Generalstaatsanwaltschaft will nun dafür sorgen, dass dieser Gerichtstermin möglichst bald stattfinden kann. "Ich hoffe, dass wir einen Termin in der kommenden Woche festlegen werden", sagte der Sprecher.

Pistorius war erst im Oktober wegen guter Führung in den Hausarrest entlassen worden. Mitte November trat er zudem einen Sozialdienst an, den er im Zusammenhang mit dem Hausarrest ableisten muss. Eine Sprecherin der Generalstaatsanwaltschaft hatte nach dem Berufungsurteil am Donnerstag gesagt, dass Pistorius bis zur Verkündung des neuen Strafmaßes vorerst unter Hausarrest bleiben werde, also voraussichtlich bis Anfang 2016. (APA, 4.12.2015)