Wien – Der Nationalrat geht kommende Woche in sein Jahres-Finale. Zwar werden bei den Sitzungen am Mittwoch und Donnerstag keine allzu spektakulären Beschlüsse gefällt, doch ist die Liste der zu verabschiedenden Gesetze eine lange. Unter anderem werden größere Reformen im Jugendstrafrecht und im Arbeitsrecht auf den Weg gebracht. Zudem gibt es mehr Geld in der Flüchtlingsbetreuung.

Am Thema Asyl kommt ohnehin seit Monaten keine Plenarwoche mehr vorbei. Diesmal sind es wieder einmal die Freiheitlichen, die den Startschuss zu einer entsprechenden Debatte geben. Als Thema für die "Aktuelle Stunde" am Mittwoch haben sie "Sicherheit statt Asylchaos" vorgegeben. Will die FPÖ noch nachlegen, hätte sie in einer "Dringlichen Anfrage" dazu die Gelegenheit, sind die Freiheitlichen doch von den Oppositionsparteien für eine entsprechende Initiative als erste an der Reihe, sollten sie das wünschen.

Mehr Geld für Flüchtlingsversorgung

Fixiert wird am Mittwoch, dass rückwirkend mehr Geld für die Versorgung von Flüchtlingen aufgebracht wird. Besondere Berücksichtigung findet dabei die Unterbringung von unbegleiteten minderjährigen Flüchtlingen in Klein-Gruppen. Dafür gibt es rückwirkend mit August immerhin 95 statt 77 Euro pro Tag.

Größere Reformen verabschiedet werden in der Jugendgerichtsbarkeit. Ziel bei den diversen Maßnahmen ist, die Verhängung von U-Haft bei Jugendlichen möglichst zu verhindern. Unter anderem wird bei Straftaten, für die Bezirksgerichte zuständig sind – z.B. Diebstahl oder Körperverletzung – Untersuchungshaft ausgeschlossen.

Investitionsbank für Wohnbau

An die Spitze der Tagesordnung haben die Abgeordneten aber ein anderes Dauer-Thema gestellt, nämlich das leistbare Wohnen. Eine Entschärfung der Situation am Wohnungsmarkt erhofft man sich durch die Errichtung einer Wohnbau-Investitionsbank, die bis zu 700 Millionen Euro an EU-Mitteln kostengünstig und langfristig an gewerbliche und gemeinnützige Bauträger sowie an Gebietskörperschaften für den Wohnbau vergeben kann. 30.000 Wohnungen sollen so in den nächsten sieben Jahren entstehen.

Das Donnerstag-Programm wird mit einer "Fragestunde" eingeleitet, die diesmal Bundeskanzler Werner Faymann (SPÖ) ins Hohe Haus bringt. Thematisch dominieren dann Arbeits- und Sozialrecht. So muss künftig bei All-In-Verträgen der Grundlohn am Dienstzettel angegeben werden. Konkurrenzklauseln sind nur noch bei Einkommen über 3.200 Euro möglich. Ein wenig flexibilisiert wird die Arbeitszeit und zwar, wenn eine aktive Reisezeit vorliegt.

Änderungen bei Eltern-Teilzeit

Änderungen implementiert werden bei der Eltern-Teilzeit. Künftig muss die Arbeit um mindestens 20 Prozent reduziert werden. Die Mindestarbeitszeit in dieser Periode soll mit zwölf Stunden pro Woche festgelegt werden. Frauen, deren eingetragene Partnerin oder Lebensgefährtin durch medizinisch unterstützte Fortpflanzung ein Kind bekommt, wird es ermöglicht, Elternkarenz in Anspruch zu nehmen.

Weitere Beschlüsse der Plenarwoche betreffen die Anhebung der Beamten-Gehälter um 1,3 Prozent, die Abschaffung des Wien-Standorts des Bildungsinstituts Bifie, Erleichterungen für gemeinnützige Stiftungen, die Senkung diverser Gerichtsgebühren sowie einen leichteren Karenz-Zugang für Pflegeeltern. Wohl bis zum Plenum hart gerungen wird aufgrund des Widerstands aus Teilen der ÖVP um das Bundesvergabegesetz, das das Bestbieter-Prinzip gegenüber dem Billigstbieter-Prinzip bei größeren Bau-Aufträgen stärken soll. (APA, 7.12.2015)