Berlin/Wolfsburg – Der deutsche Justizminister Heiko Maas (SPD) will in Deutschland Musterklagen für Verbraucher ermöglichen, was auch etwaigen Geschädigten durch den Volkswagen-Abgasskandal zugutekommen könnte. "Es ist richtig, dass wir prüfen, wie wir den kollektiven Rechtsschutz weiter ausbauen können", bestätigte am Montag ein Sprecher des Justizministeriums entsprechende Überlegungen.
Es gehe um die Einführung eines "Musterfeststellungsverfahrens", so der Sprecher. Dann könnten qualifizierte Verbände strittige Rechtsfälle, die eine Großzahl von Verbraucherklagen auslösen könnten, mit einer Musterklage vor Gericht bringen. Verbraucher könnten sich der anschließen.
Derzeit würden die Eckpunkte eines entsprechenden Gesetzentwurfs vorbereitet, sagte der Sprecher. Einen Referentenentwurf könnte es im nächsten Jahr geben. Der Sprecher des Justizministers unterstrich, die Überlegungen für eine Gesetzesregelung gebe es nicht erst seit dem Bekanntwerden des Volkswagen-Falles.
Der rechtspolitische Sprecher der SPD-Fraktion, Johannes Fechner, sagte der "Frankfurter Allgemeinen Zeitung" (FAZ, Montag): "Ein Käufer hat allein oft nicht die Möglichkeit, gegen einen großen Konzern wie VW seine Rechte in derart komplizierten Fallgestaltungen durchzusetzen." Bisher gebe es solche Musterverfahren nur für geschädigte Kapitalanleger. Das Justizministerium wies darauf hin, es gehe bei der Prüfung auch um andere verbraucherrechtliche Klagen. Bisher müssen betroffene Verbraucher stets für sich alleine klagen. (APA/Reuters, 7.12.2015)