Die Ecard ist sozusagen der Schlüssel zur Elga. Im niedergelassenen Bereich wird es diese brauchen, damit der behandelnde Arzt auf die Elektronische Gesundheitsakte zugreifen darf.

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Frage: Was merkt man als Patient vom Start der elektronischen Gesundheitsakte Elga am 9. Dezember?

Antwort: Wird man am 9. Dezember in einem Spital in der Steiermark oder in einer der fünf Abteilungen im Krankenhaus Hietzing behandelt, wird der Befund in Elga gespeichert und ist dann über www.gesundheit.gv.at für Patienten abrufbar. Behandelnde Ärzte, Spitäler, Pflegeeinrichtungen und später auch Apotheken haben über das Informationssystem zeit- und ortsunabhängig Zugang zu Gesundheitsdaten.

Frage: Wann folgen weitere Spitäler?

Antwort: In anderen Abteilungen und Spitälern des Krankenanstaltenverbunds (KAV) in Wien geht Elga Anfang 2016 in Betrieb. In der Steiermark sind mehr als 90 Prozent der stationären und ambulanten Fälle – auch in Geriatrien – gleich dabei, der Rest soll noch 2016 folgen; wie auch weitere Spitäler und Bundesländer. Niederösterreich und Kärnten seien mit ihren Vorbereitungen schon weit, hieß es von der Elga GmbH. Das AKH Wien beginnt im Mai. Ab Mitte 2016 können dann niedergelassene Ärzte Elga verwenden, ab Mitte 2017 müssen sie es tun. Dann sollen auch private Krankenhäuser folgen. Zahnärzte sollen ab dem Jahr 2022 mit Elga vernetzt werden.

Frage: Um welche Daten geht es?

Antwort: Abrufbar sind ärztliche und pflegerische Entlassungsbriefe, Labor- und Radiologiebefunde teilnehmender Spitäler. Weitere Befundarten sollen folgen, etwa Röntgenbilder. Es soll dann eine Sortierung und Suche nach Stichworten, Befundarten oder Datum möglich sein. Befunde, die vor dem 9. Dezember erstellt wurden, werden nicht nachträglich eingespeist. Diese müssen, wenn benötigt, weiterhin in Papierform zum Arzt mitgebracht werden.

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Frage: Wer darf bei Elga was?

Antwort: Wer als Patient nicht an Elga teilnehmen will, kann sich über das Portal abmelden. Das taten laut Elga GmbH bisher rund 223.000 Menschen. Man kann auch einzelne Dokumente löschen oder sperren. Es haben immer nur Gesundheitsanbieter Einsicht, mit denen ein Behandlungsverhältnis besteht – was etwa im niedergelassenen Bereich durch Stecken der E-Card nachzuweisen ist. Für 28 Tage gilt die Zugriffsberechtigung – etwa für das Einspielen von Befunden. Apotheken haben auf Medikationsdaten nur zwei Stunden lang Zugriff, Behörden, Versicherungen oder Betriebsärzte gar nicht.

Frage: Wie sicher ist Elga?

Antwort: Laut Bund, Ländern und Sozialversicherung ist Elga sicher. Die Ärztekammer ist wiederum skeptisch. Dem stellvertretenden Generaldirektor des Hauptverbands der Sozialversicherungsträger, Volker Schörghofer, zufolge hat Elga Tests durch beauftragte Hacker "erfolgreich absolviert". Sicherheit sei "ein Prozess"; man werde laufend evaluieren. Die verwendeten Daten und Befunde werden nicht zentral gespeichert, sondern durch Elga vernetzt. Als Patient kann man die Daten mit Handysignatur oder Bürgerkarte im Internet abrufen. Auch eine Betrugserkennungssoftware wird eingesetzt. Jeder Zugriff wird protokolliert und ist für Patienten nachvollziehbar.

Frage: Ist die Ärztekammer immer noch gegen Elga?

Antwort: Die Ärztekammer sah auch zum Elga-Start, "keinen Grund zum Jubel". Das System sei teuer und nicht praxistauglich, kritisierte Thomas Szekeres, Präsident der Wiener Ärztekammer, via Aussendung am Dienstag. Er befürchtet einen Mehraufwand für Ärzte. Susanne Herbek, Geschäftsführerin der Elga GmbH, meint: "Das wird sich in Wohlgefallen auflösen." Befunde etwa kämen vollautomatisch ins System. Die Ärzte kündigten an, sich zu "wehren", falls nötig. Im niedergelassenen Bereich sei absehbar, dass Kollegen "Elga nicht umsetzen werden", meinte Szekeres. Denn über die Abgeltung nötiger Investitionen seien noch keine Gespräche aufgenommen worden.

Frage: Welche Vorteile versprechen sich Befürworter von Elga?

Antwort: Die Vernetzung der Daten soll mehr Übersicht und einen besseren Informationsfluss bewirken, die Behandlungsqualität verbessern, die Patientensicherheit erhöhen und Mehrfachuntersuchungen vermeiden.

Frage: Was ist E-Medikation?

Antwort: Das ist jener Teil von Elga, der via Datenbank jene Medikamente speichert, die dem Patienten vom Arzt verordnet wurden. Auch die von Apotheken abgegebenen rezeptfreien Arzneimittel werden hier gespeichert. Eine automatische Wechselwirkungsprüfung gibt es jetzt zwar nicht, Ärzte können aber anhand der für den Patienten einsehbaren Liste Wechselwirkungen überprüfen und Doppelverschreibungen vermeiden. Die E-Medikation geht im zweiten Quartal 2016 in der steirischen Region Deutschlandsberg in Probebetrieb.

Frage: Was kostet all das?

Antwort: Als Patient muss man für Elga nicht zusätzlich zahlen. Bund, Länder und Sozialversicherung haben seit 2010 und bis 2017 rund 130 Millionen Euro hineingesteckt. Die laufenden Kosten pro Jahr ab 2018 werden auf rund 18 Millionen geschätzt. Gleichzeitig erwartet man sich ab 2017 eine Kostendämpfung von 129 Millionen Euro pro Jahr durch das Vermeiden von Mehrfachmedikationen oder Doppelbefundungen. (Karin Riss, Gudrun Springer, 9.12.2015)