Berlin, im Oktober 2015: 150.000 Menschen gehen gegen TTIP auf die Straße – es gibt keinen eindringlicheren Beweis dafür, dass das Freihandelsabkommen in der breiten Öffentlichkeit angekommen ist. Anders ist das mit TISA, dem Trade in Services Agreement – auch hier sollten alle Alarmglocken schrillen, denn die Folgen dieses Abkommens sind ebenso brandgefährlich wie jene von TTIP.

Die 80er und 90er Jahre waren von einer Welle der Privatisierung von Staatsbetrieben und öffentlichen Unternehmen geprägt. Vor allem im Dienstleistungsbereich war das oft eine Lizenz zum Gelddrucken für Konzerne: Die Konsumentinnen und Konsumenten sind von Diensten wie Wasser- und Energieversorgung abhängig, man kann die Preise erhöhen, Service und Investitionen zurückfahren und gute Margen erzielen. Zumindest einige Zeit, dann beginnt das Aufbegehren. In den vergangenen zehn Jahren zeichnet sich der gegenläufige Trend ab. Viele Privatisierungen sind wieder rückgängig gemacht worden, vor allem auf kommunaler Ebene sind viele Betriebe wieder in öffentliche Hand genommen worden. Die Konzerne fürchten um ihr Geschäftsmodell. TISA soll also Abhilfe schaffen: Ein internationales Abkommen, das Liberalisierungen erzwingt und garantiert, das Kommunen und zukünftigen Regierungen die Hände bindet.

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Anti-TTIP-Proteste im Oktober in Berlin.
Foto: REUTERS/Fabrizio Bensch

Druck der Öffentlichkeit

Was sich auch bei TTIP beobachten lässt: Es ist gefährlich, meist tödlich, für Freihandelsabkommen, wenn sie unter den Druck der Öffentlichkeit geraten und durchleuchtet werden. Diese Öffentlichkeit muss für den gar nicht so kleinen Bruder TISA erst erzeugt werden. Die Verhandlungen dazu sind zumindest bereits seit einigen Wochen im Europaparlament angelaufen.

Das Abkommen wird zu einer tiefgreifenden Umgestaltung des weltweiten Handels mit Dienstleistungen führen. Das bedeutet unter anderem, dass der Liberalisierung zahlreicher auch öffentlicher Dienstleistungen – wie beispielsweise in den Bereichen Bildung, Gesundheit, Zustellungsdienste und Telekommunikation – Tür und Tor geöffnet wird. Auch dem Handlungsspielraum von Städten und Regionen, zum Beispiel bei der Förderung lokaler Unternehmen, drohen massive Einschränkungen.

Verhandlungen unter Ausschluss der Öffentlichkeit

Die Verhandlungen dieses brisanten Abkommens sind im doppelten Sinn demokratiepolitisch bedenklich: Einerseits sind alle bisherigen Verhandlungsrunden unter völligem Ausschluss der Öffentlichkeit geführt worden. Andererseits haben nur wenige Abgeordnete überhaupt Zugang zu den Verhandlungsdokumenten. Die Verhandlungen führt nicht die einzig direkt demokratisch legitimierte EU-Institution, nämlich das Europaparlament, sondern die Kommission.

Damit aber nicht genug: Selbst nach Abschluss der Verhandlungen darf der Text des Abkommens fünf Jahre lang nicht veröffentlicht werden. Bürgerinnen und Bürger sollen also auch Jahre nach den Verhandlungen keinen Blick auf die brisanten Dokumente werfen dürfen. Teile der Verhandlungstexte kamen überhaupt erst durch einen Datenleck von Wikileaks im Juli 2015 zum Vorschein. Diese Leaks bestätigten alle Befürchtungen – mit TISA wird hemmungslos, ohne Rücksicht auf Verluste liberalisiert.

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Protest gegen TTIP in Brüssel.
Foto: ap/Martin Meissner

Ziemlich beste Freunde

Aber von Anfang an: Seit 2013 verhandeln 22 Staaten und die EU unter dem Namen "Really Good Friends of Services", also "die wirklich guten Freunde von Dienstleistungen", an TISA. Gemeinsam vereinen die verhandelnden Staaten fast zwei Drittel des globalen Dienstleistungsmarktes. In der EU macht der Dienstleistungssektor mehr als 70 Prozent des BIP aus und beschäftigt 68 Prozent der arbeitenden Bevölkerung, zum größten Teil davon Frauen. Traditionellerweise handelt es sich beim Dienstleistungssektor um einen staatlich regulierten Bereich.

TISA orientiert sich an GATS, dem Allgemeinen Abkommen über den Handel mit Dienstleistungen der WTO. Eine geplante Reform des GATS scheiterte bisher am Widerstand der sogenannten Entwicklungsländer, da diese durch die Öffnung der Märkte massive Benachteiligungen befürchteten. 2001 ist deswegen die Doha-Konferenz zur Neuauflage des GATS ins Stocken geraten – sehr zur Unzufriedenheit der USA und der EU. Mit TISA umgehen die "besten Freunde" nun die Blockade und verhandeln die Bestrebungen nach mehr Liberalisierung außerhalb des WTO-Rahmens, ohne die wirtschaftlich schwächeren Länder. Allerdings: TISA soll später dennoch in den Rahmen der WTO überführt werden und neue Normen für den weltweiten Handel mit Dienstleistungen schaffen. So werden Ländern, die aus guten Gründen gar nicht am Verhandlungstisch sitzen, später die ausgehandelten Verpflichtungen von TISA quasi aufgezwungen.

Liberalisierung ohne Weg zurück

TISA wird auf Grundlage eines sogenannten Hybridlistenansatzes verhandelt. Bisher hatte die EU-Kommission in Verhandlungen zu Freihandelsabkommen hauptsächlich mit Positivlisten gearbeitet. Diese bedeuten, dass sämtliche Bereiche, die liberalisiert werden sollen, im Abkommen aufgelistet werden müssen. Was nicht drinsteht, ist nicht erfasst. Im Gegensatz dazu zählt ein Negativlistenansatz jene Ausnahmen auf, für die ein Abkommen nicht gilt. Alles andere wird dann liberalisiert. Das ist natürlich wesentlich weitreichender. Der größte Unterschied besteht bei zukünftigen Dienstleistungen, die man heute noch nicht kennt und daher nicht auflisten kann: Beim Negativansatz sind sie automatisch liberalisiert – ein vermeintlich kleiner technischer Trick, der einen riesigen Unterschied ausmacht.

Bei TISA wird die Liberalisierung des Marktzugangs auf Grundlage des Positivlistenprinzips verhandelt. Für die Gleichbehandlung aller Unternehmen aus den Vertragsstaaten gilt hingegen das Negativlistenprinzip.

Schwammige Definitionen

Die EU-Kommission und viele Politikerinnen und Politiker behaupten zwar, dass öffentliche Dienstleistungen durch TISA nicht gefährdet sind. Im Vertragstext sind aber "öffentliche Versorgungsleistungen" so schwammig definiert, dass es keinen Konsens darüber gibt. Damit kann der universale Zugang zu leistbaren öffentlichen Dienstleistungen nicht garantiert werden. Angesichts der wichtigen Rolle, die öffentliche Dienstleistungen für das Allgemeinwohl darstellen, ist dies fatal.

Jede Bürgerin und jeder Bürger muss unabhängig vom Einkommen Zugang zu Leistungen der sogenannten Daseinsvorsorge haben, sowohl in ländlichen Gebieten als auch in Städten. Die vergangenen Jahrzehnte zeigen, dass die Interessen privater Unternehmen oft nur schwer mit Menschenrechten in Einklang gebracht werden.

Wasser – plötzlich kein Menschenrecht mehr?

Ein Paradebeispiel für die fatalen Folgen von Privatisierungen ist die von Margret Thatcher in den 80ern privatisierte Wasserver- und Abwasserentsorgung in Großbritannien. Unter dem Vorwand, dass die Sanierung des Wassernetzes den Staat zu teuer kommen würde, wurden die staatlichen Wassergesellschaften an Private verkauft. Unternehmen sollten nun diese Aufgabe erfüllen. Dafür erhielten sie günstige Startbedingungen und eine Befreiung der Gewinnsteuer. Allerdings wurde bis heute nicht in die entsprechende Sanierung des Wassernetzes investiert. Allein in London gehen so täglich 3,3 Milliarden Liter Wasser aufgrund undichter Leitungen verloren – mit dieser Menge Wasser könnte ganz London und Umgebung für einen ganzen Tag versorgt werden. Gleichzeitig hat die Bevölkerung mit steigenden Preisen, rostbraunem Wasser, Wasserverunreinigungen und undichten Leitungen zu kämpfen. Menschen, die ihre Wasserrechnung nicht mehr zahlen konnten, wurde der Wasseranschluss kurzum gesperrt. Großbritanniens Ärzte schlugen Alarm und warnten vor Krankheitsausbrüchen. Londons Bevölkerung ging gegen diese inhumane Praxis auf die Barrikaden. Erst nach massiven Protesten wurde die Praxis, Menschen ihr Recht auf Wasser vorzuenthalten, verboten – stattdessen führten die Unternehmen nun eine kostenpflichtige Wasseruhr ein, die erst nach Einwurf einer Münze Wasser für eine bestimmte Zeit freigibt.

TISA wird diesen voranschreitenden Liberalisierungsdruck noch um ein Vielfaches verstärken. Die Privatisierung öffentlicher Dienstleistungen bringt starke Qualitätsverluste und Teuerungen mit sich. 1999 verkaufte die Stadt Berlin die Hälfte ihrer Anteile an Wasserbetrieben an zwei private Unternehmen. Diese ließen die Wasserpreise in die Höhe schnellen und etliche Arbeitsplätze wurden abgebaut. Es bedurfte zehn Jahre, eines Volksbegehrens und massiven öffentlichen Drucks bis die Verträge der Teilprivatisierung offengelegt wurden. Die Offenlegung des Vertrages zeigte, dass die Unternehmen eine Gewinngarantie erhalten hatten – Berlin hatte ihnen Gewinn um jeden Preis zugesichert und musste diesen zur Not auch aus dem Haushaltsbudget der Stadt decken. Die Stadt lenkte ein und seit 2013 ist die Berliner Wasserversorgung wieder vollständig in öffentlicher Hand. Der Rückkauf kostete Milliarden und die Kredite müssen noch jahrzehntelang abbezahlt werden.

Widerspruch zur Initiative "right2water"

Eine solche Rekommunalisierung wäre mit TISA allerdings nicht mehr so leicht möglich. Dafür sorgen unter anderem die sogenannten Stillhalte- und Sperrklinkenklauseln. Diese Klauseln können Länder in die Zange nehmen: Während die Stillhalteklauseln dafür sorgen, dass Staaten den Grad der Liberalisierung zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses nicht mehr einschränken können, schreiben die Sperrklinkenklauseln vor, dass auch künftige Liberalisierungen nicht mehr rückgängig gemacht werden können.

TISA steht damit in eklatantem Widerspruch zur erfolgreichen europäischen Bürgerinitiative "right2water", die 1,8 Millionen Unterschriften aus ganz Europa sammeln konnte und klarstellt, dass Wasser ein Menschenrecht und keine Ware ist. Die Wasserversorgung zu privatisieren heißt, staatliche Grundversorgung für alle zurückzudrängen und Grundrechte zu verletzen.

Gefahr für Arbeitsrechte – am Beispiel Nafta

Dass Freihandelsabkommen eine Gefahr für Arbeitsrechte und -standards darstellen können, zeigt das Nordamerikanische Freihandelsabkommen (Nafta). So gab es zwar Nebenabsprachen zu Arbeitsbedingungen und -rechten, diese waren jedoch zu schwach um die Bedingungen für Arbeiterinnen und Arbeiter in Mexiko spürbar zu verbessern.

20 Jahre nach Nafta orten Gewerkschaften in den USA, Kanada und Mexiko eine generelle Schwächung der Position der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer gegenüber Konzernen und einen Anstieg sozialer Ungleichheiten, zum Beispiel durch sinkende Löhne. Nach Studien der Arbeiterkammer birgt auch TISA die Gefahr, dass arbeitsrechtliche Vorschriften umgangen werden könnten, zum Beispiel durch die Annahme von Scheinselbständigkeit. Darüber hinaus könnten die Schutzbestimmungen gegenüber Lohn- und Sozialdumping ausgehöhlt werden.

Zudem könnte TISA nach wie vor bestehende Ungleichheiten zwischen Mann und Frau noch verschärfen. Denn Frauen sind überproportional von öffentlichen Dienstleistungen abhängig, sowohl als Konsumentinnen als auch als Arbeitnehmerinnen im öffentlichen Sektor. Einschnitte im Bereich der öffentlichen Dienstleistungen und Vorsorge führen meist dazu, dass Arbeit, Kosten und Risiken auf den Bereich der unbezahlten Pflege und häuslichen Arbeit verlagert werden – gerade diese Bereiche lasten zum Großteil auf den Schultern von Frauen.

Weniger Handlungsspielraum für regionale Behörden

Auch Städte und Regionen würden durch TISA massive Einschränkungen ihrer Handlungsspielräume erfahren – bei öffentlichen Dienstleistungen sowie durch ein Kapitel zur sogenannten "Innerstaatlichen Regulierung". Demnach müssten nationale Vorschriften, wenn es zum Beispiel um die Qualifikation von Dienstleistungserbringern geht, einer Erforderlichkeitsprüfung unterzogen werden. Das bedeutet: Jede Regelung muss "objektiv", unbefangen gegenüber allen Anbietern, "angemessen" und "nicht belastender als nötig" sein. Andernfalls ist sie mit dem Abkommen unvereinbar.

Was das genau bedeuten soll, ist unklar, denn auch hier ist die Definition der Begriffe äußerst schwammig. Je nachdem, welches Gremium darüber entscheidet, besteht also die Gefahr, dass handelspolitische Aspekte den gemeinwohlorientierten vorgezogen werden. Es könnte dann zum Beispiel als diskriminierend gewertet werden, wenn lokale oder gemeinwohlorientierte Unternehmen bevorzugt werden.

Lokalen und regionalen Behörden könnten also nicht nur durch Stillhalte- und Sperrklinkenklauseln die Hände gebunden werden. Auch verschiedene Maßnahmen zur Verfolgung von politischen Zielen, wie ökologischen oder sozialen Zielen, könnten nicht mehr gesetzt werden. Gerade im Hinblick auf die europäische Strukturpolitik und die Umsetzung der Europa-2020-Ziele – wie Klimaschutz und Green Jobs, aktive Armutsbekämpfung und Bildungsinvestitionen, Gleichstellung von Frauen und Männern am Arbeitsmarkt – wäre dies fatal.

Finanzdienstleister schnuppern Frischluft

Aber auch der Finanzdienstleistungssektor schnuppert Frischluft unter TISA. Gerade von der Finanzkrise 2008 erholt, wittern die Finanzdienstleister wieder neue Möglichkeiten zur Deregulierung und fordern neue Möglichkeiten zur Spekulation ohne staatliche Kontrolle. Besonders die europäischen Banken interessieren sich für eine mögliche Liberalisierung, denn sie wollen ihre Finanzprodukte wieder ohne Beschränkungen in die USA verkaufen. Des Weiteren könnten durch TISA Offenlegungspflichten bei Geschäften in Steueroasen und Kapitalverkehrskontrollen von Spekulationskapital fallen. Die Staaten könnten Maßnahmen im Finanzsektor – mit denen die Finanzkrise von 2008 abgefedert werden konnte – aufgrund der Sperrklinkenklausel nicht mehr kurzfristig einführen.

TISA bedeutet auch eine Liberalisierung von digitalen Dienstleistungen. Dabei ist eine zentrale Forderung der USA der freie Datenfluss. Im Klartext: Kein Land soll ein Unternehmen aus einem anderen Vertragsstaat daran hindern, Informationen zu übertragen, auf sie zuzugreifen, sie zu verarbeiten oder zu speichern. Wie das mit der europäischen Datenschutzverordnung und der EU-Grundrechtscharta zusammen gehen soll, weiß bis jetzt keiner. Im EUGH-Urteil von Oktober 2015 wurde außerdem festgestellt, dass die USA kein sicherer Hafen für die Daten der europäischen Bürgerinnen und Bürger ist und die Übermittlung gegebenenfalls auszusetzen ist. Dies wird noch zu einigen Unstimmigkeiten in den Verhandlungen zu TISA zwischen der EU und den USA führen.

Fairer Handel – wie geht das?

Unter all diesen Voraussetzungen ist es schlichtweg nicht möglich, ein faires Handelsabkommen zu erzielen. TISA muss gestoppt werden und grundsätzlich neue Bedingungen geschaffen werden. Dafür braucht es von Anfang an Transparenz darüber, was denn eigentlich verhandelt wird. Es braucht klare Definitionen, abschließende Regelungen, keinerlei Raum für Schlupflöcher, durch die Großkonzerne Regeln umgehen können. Der Schutz der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer sowie Menschenrechte müssen klar vor den Interessen privater Unternehmen stehen. Wir alle – als Bevölkerung aller verhandelnden Staaten – haben ein Recht darauf zu wissen, was hinter unserem Rücken verhandelt wird. Demokratisch gewählte Abgeordnete müssen Einsicht in die Verhandlungen und vollen Zugang zu sämtlichen Dokumenten haben und den Bürgerinnen und Bürgern vermitteln.

Noch sind die Würfel in den Verhandlungen zu TISA nicht gefallen: Uruguays Ministerien befanden, dass eindeutig die Nachteile des Abkommens überwiegen würden – das Land zog schon Anfang September die Notbremse und stieg aus den Verhandlungen wieder aus. Es gilt also keine Zeit zu verlieren. (Michel Reimon, Monika Vana, 9.12.2015)