Wien/Wals – In der Causa um Anleihen des Salzburger Pleite-Baukonzerns Alpine hat das Oberlandesgericht Wien erneut ein anlegerfreundliches Urteil gefällt. Eine Wiener Bank wurde in zweiter Instanz rechtskräftig dazu verurteilt, einem pensionierten Juristen aus Niederösterreich das investierte Kapital zu ersetzen und knapp 30.000 Euro zu bezahlen, berichten die Salzburger Nachrichten (Mittwochsausgabe).
Der Mann hatte im Mai 2011 eine Alpine-Anleihe in diesem Ausmaß gezeichnet. Zwei Jahre später schlitterte der Salzburger Baukonzern in die Pleite, die Anleihegläubiger verloren alles.
"Die Bank konnte nicht unter Beweis stellen, dass sie den Kunden konkret über das Risiko des einzelnen Produktes aufgeklärt hatte", so der Anwalt des Pensionisten zur Zeitung. Es reiche eben nicht aus, dass der Kläger 15 Jahre Erfahrung mit Wertpapieren gehabt habe und auch allgemein über da Risiko einer Anleihe informiert worden sei. So sei dem Kunden nie gesagt worden, dass die Alpine-Anleihe im Insolvenzfall nachrangig gestellt sei und daher ein Totalverlust drohte. Dies sei für die Banken ersichtlich gewesen, aber nicht für den Kunden.
Anleihe im großen Stil vetrieben
Bereits im Oktober gab es ein erstes OLG-Urteil zu Alpine-Anleihen. Das OLG Wien ließ damals die BAWAG P.S.K. mit ihrer Berufung gegen einen erstinstanzlichen Entscheid abblitzen.
Die im Sommer 2013 spektakulär in die Pleite geschlitterte Salzburger Baufirma Alpine hat in den Jahren 2010 bis 2012 drei Anleihen in Höhe von insgesamt 290 Mio. Euro begeben. Der Bond wurde von österreichischen Banken in großem Stil auch an Kleinanleger vertrieben. Zum Zeitpunkt der Emissionen war der Baukonzern bereits in finanzieller Schieflage, wie sich später herausstellte. Rund 7.000 Privatanleger schauten durch die Finger.
Es laufen zahlreiche Klagen gegen Banken. Zum einen richten sich diese gegen Geldhäuser, die die Papiere nur verkauft haben, zum anderen gegen Banken, die die Emission begleitet haben und teils gleichzeitig an Kunden vertrieben haben. Der Vorwurf: Die Geldhäuser hätten über die kritische Lage des Baukonzerns Bescheid wissen müssen.
Anfang Oktober etwa brachte die Arbeiterkammer (AK) ihre drei letzten großen Sammelklagen gegen Banken ein. Insgesamt klagt die AK für 1.411 mutmaßlich geschädigte Anleger knapp 27 Mio. Euro ein.
Daneben läuft im Fall Alpine seit längerem auch ein Strafverfahren der Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft (WKStA) gegen mehr als zwei Dutzend Personen u. a. wegen schweren Betrugs, Bilanzfälschung, Untreue und Bestechung von Amtsträgern. (APA, 9.12.2015)