Wien – Die Verhandlungen zu den Universitätsbudgets sind abgeschlossen: Damit habe man die Verteilung der Mittel aus den Leistungsvereinbarungen (LV) für die kommenden drei Jahre festgelegt, gab Wissenschaftsminister Reinhold Mitterlehner (ÖVP) am Mittwoch nach dem Ministerrat bekannt.

Die 21 Unis sowie die Donau-Uni Krems bekommen 2016 bis 2018 um 615 Mio. Euro mehr als in der abgelaufenen Periode 2013 bis 2015, ein Plus von 6,8 Prozent, so Mitterlehner. Das stand bereits seit dem Vorjahr fest – mit den LV-Verhandlungen wurde die Gesamtsumme nun auf die einzelnen Unis verteilt. Unterschrieben sind die Vereinbarungen noch nicht. Sie müssen noch in den jeweiligen Uni-Gremien abgesegnet werden.

Ärztegehälter aus Ministerreserve

Statt dramatischer Schlussverhandlungen habe es diesmal ziemliches Einvernehmen gegeben, freute sich der Minister über ein Ergebnis, das bezüglich aller Prognosen über der Inflationsrate liege. Implementiert wurden die Steuerungsinstrumente Internationalisierung, Profilbildung und Kooperation, so Mitterlehner. Auch Effizienzmaßnahmen müssten getätigt werden. Die höheren Ärztegehälter der Medizin-Unis würden im Wesentlichen aus der im Uni-Budget enthaltenen Ministerreserve abgedeckt.

Die Rektoren hatten zuletzt kritisiert, dass mit dem Plus von knapp sieben Prozent der Status Quo an den Unis nicht aufrechtzuerhalten sei. Dafür seien in etwa elf Prozent nötig.

9,73 Milliarden Euro für drei Jahre

Insgesamt beträgt das Uni-Budget der kommenden drei Jahre 9,73 Milliarden Euro. Zu den via LV rund 7,25 Milliarden kommen noch etwa die nach kompetitiven Gesichtspunkten (etwa Zahl der prüfungsaktiven Studenten, Zahl der Absolventen) verteilten Hochschulraum-Strukturmittel sowie Mittel für Bauten, Studienbeitragsersätze und der Klinische Mehraufwand an den Medizin-Unis.

Leistungsvereinbarungen sind für jeweils drei Jahre geschlossene öffentlich-rechtliche Verträge zwischen den einzelnen Universitäten und dem Bund. Sie bilden seit 2007 das Herzstück der Hochschulfinanzierung. Inhalt sind laut Universitätsgesetz (UG) einerseits die von der Universität zu erbringenden Leistungen und andererseits die Leistungsverpflichtung des Bundes (also vor allem die Finanzierung). Zu den von der Uni zu erbringenden Leistungen zählen u.a. strategische Ziele, Profilbildung und Universitätsentwicklung, Personalentwicklung, Forschung, Studien und Weiterbildung, gesellschaftliche Zielsetzungen, Erhöhung der Internationalität und Mobilität sowie interuniversitäre Kooperationen. (APA, 9.11.2015)