Wien – Das Familienministerium inseriert zum Teil unnötig und umgeht die Vorgaben des Medientransparenzgesetzes: So urteilt der Rechnungshof in einem am Mittwoch erschienenen Bericht über die Medientransparenz im Bundesministerium für Familie und Jugend (BMFJ). Geprüft wurden die Meldungen des Ministeriums an die für das Gesetz zuständige Behörde KommAustria für den Zeitraum März 2014 bis März 2015.
Konkret kritisiert wird, dass das Ministerium Inserate zur Erhöhung der Familienbeihilfe, Vereinbarkeit von Familie und Beruf und Extremismus geschalten hatte, obwohl die mediale Aufmerksamkeit ohnehin sehr hoch gewesen sei. Mit 316.000 Euro hatten diese Schaltungen zu Buche geschlagen, das sei "weder effektiv noch effizient". Das Familienministerium entgegnet im Bericht, dass weitere Schaltungen wegen der hohen Zahl an betroffenen Bürgern notwendig gewesen sei.
Kopfverbot umgangen
Die inhaltlichen Vorgaben des Medientransparenzgesetzes seien bei allen Werbeausgaben des Ministeriums eingehalten, berichtet der Rechnungshof – weist aber gleichzeitig auf ein Schlupfloch hin. Inseriert ein öffentliches Organ in einem Medium, gelten Kopf- und Hinweisverbot, Minister bzw. Ministerin dürfen also nicht abgebildet oder namentlich genannt werden.
Die Verbote gelten aber nicht für Medienförderungen, wie der Rechnungshof bemängelt. So unterstützte das BMFJ die Zeitschriften des Österreichischen Familienbundes und der Österreichischen Plattform für Alleinerziehende mit je 80.000 Euro. Offenbar im Gegenzug erschien in beiden Medien ein Interview mit Familienministerin Sophie Karmasin (ÖVP) samt Foto. (red, 9.12.2015)