Der Vorstandschef der Meinl Bank AG, Peter Weinzierl, nimmt seinen Hut. Und zwar, obwohl das Bundesverwaltungsgericht (BvWG) den Abberufungsbescheid der Finanzmarktaufsichtsbehörde FMA gegen Weinzierl nun erneut aufgehoben hat. Seine Nachfolge tritt per 10. Dezember die langjährige Meinl-Bank-Prokuristin Samira Softic an.

Das gab dieMeinl Bank am Donnerstagnachmittag per Aussendung bekannt. Der Aufsichtsrat der Privatbank unter Julius Meinl V. habe "in vollem Einverständnis mit Weinzierl" das aktuelle Urteil des Bundesverwaltungsgerichts zum Anlass genommen, die Neuordnung des Bankvorstands abzuschließen, hieß es. Man tue das "aus einer Position der Stärke" heraus, und um das Institut ggen etwaigen weiteren Aktionosimus zu schützen, hieß es in der Aussendung.

Das Bundesverwaltungsgericht hat jenen Bescheid aufgehoben und retourniert, in dem die FMA die Aberufung Weinzierls binnen vier Wochen verlangt hatte.

Mit dem Rücktritt Weinzierls geht eine lange Auseinandersetzung der Privatbank mit der Finanzmarktaufsicht zu Ende. Die Aufsicht hatte die Bank im Sommer verpflichtet, binnen drei Monaten neue Vorstände zu suchen, da Weinzierl und sein damaliger Kollege, Günter Weiss, den "bilanziellen Blindflug" der Bank zu verantworten hätten. Im Bescheid ist etwa von einem "gravierenden Fehler bei der Berechnung der anrechenbaren Eigenmittel der Bank" sowie "schwerwiegendem Versagen der internen Verwaltungs-, Rechnungs- und Kontrollverfahren" die Rede.

Die Bank hat die Vorwürfe stets bestritten – der STANDARD hat berichtet. Während Weiss im September aus dem Vorstand ausgeschieden ist, konnte Weinzierl bleiben. Der zweite Bescheid in dieser Sache, der auch Vorwürfe der mangelnden Prävention gegen Geldwäscherei umfasste, schrieb die Abberufung Weinzierls binnen vier Wochen vor. Diese Frist erschien den Verwaltungsrichtern als zu kurz. Die FMA begrüßte die Bestellung einer neuen Geschäftsleiterin. (gra, 10.12.2015)