Wien – Vor zwei Jahren wurde die Gesundheitsreform als großer Wurf gefeiert. Trotzdem dämpft der Rechnungshof (RH) die Euphorie Jahr für Jahr. Was ist von der Reform eigentlich geblieben?
Der jüngste RH-Bericht über die Rolle des Bundes in der Krankenhausplanung zeigt ein deutliches Bild: Bis zu 4,75 Milliarden Euro könnten durch die Reduzierung von Spitalsbetten eingespart werden. Thomas Czypionka, Ökonom am Institut für Höhere Studien, findet die Zahl aber zu hoch gegriffen. Der Rechnungshof habe eine einfache Methode angewendet, der Experte will nur von einem Umschichtungspotenzial sprechen. Die Leistungen für die Patienten müssten dennoch erbracht werden.
Als Dämpfer für die Gesundheitsreform bewertet er den Prüfbericht nicht: Diese sei nur ein Planungsinstrument gewesen: "Es wird etwas getan, nur zu langsam", stellt er im Gespräch mit dem STANDARD fest. Jedoch wurden keine Einsparungsziele, sondern Kostendämpfungspfade konzipiert. Die Kostensteigerung sollte im Jahr 2016 auf 3,6 Prozent gesenkt werden. Dieses Ziel zu erreichen, sei "keine Hexerei", da das Wirtschaftswachstum voraussichtlich nur 1,6 Prozent beträgt. Sinnvoller wäre laut Czypionka eine reale, an das Bruttoinlandsprodukt gekoppelte Größe gewesen.
Innerhalb der Gesundheitsreform wurden Konzepte wie Primary Health Care (PHC) entwickelt, um Patienten Alternativen zum Krankenhaus zu bieten und damit auch weniger Akutbetten zu benötigen. Doch hier stößt man auch wieder schnell an die Grenzen der österreichischen Realpolitik. Es geht um die Finanzierung, die zwischen Bund und Ländern hin- und hergeschoben wird.
Laut Czypionka werden die falschen Anreize gesetzt. Im ambulanten Bereich wird über Pauschalen abgerechnet, eine Nacht im Krankenhaus bringt deutlich mehr Geld. Somit ist eine gewisse Anzahl an Akutbetten für die Spitalsträger – also die Länder – durchaus attraktiv. Das sei ungünstig, sagt Czypionka. Außerdem dürfen öffentliche Krankenhäuser bis zu 25 Prozent Sonderklassepatienten aufnehmen. Durch sie wird von den Privatversicherungen der sogenannte Hausrücklass lukriert, der ein Zusatzverdienst für Spitäler und Ärzte ist. Für das Krankenhaus und auch das Bundesland ist damit eine große Anzahl an Betten besser.
Kompetenzwirrwarr
Hier spielen aber wieder die Kompetenzen mit: Davon hat der Bund nach Ansicht des RH zu wenig. Das sieht auch Czypionka so, die Finanzierung aus einer Hand wäre ein Riesenvorteil, wenn er über alle Bereiche ausgedehnt wäre. Der Bund hat zwar Sanktionsmöglichkeiten, Geldmittel zurückzuhalten, wenn die Länder die Zielvorgaben nicht erreichen, das sei aber "totes Recht". Ein Automatismus wäre sinnvoller.
Denn hier würden die "politischen Zwänge die Prozesse deutlich verlangsamen". Das Instrument sei "deshalb bei weitem nicht so mächtig, wie es wünschenswert wäre". Das Gesundheitsministerium will den Vorwurf, das Vetorecht zu wenig eingesetzt zu haben, nicht so stehen lassen. Es wurde versucht, Widersprüche im Vorfeld zu klären, außerdem habe kein Beschluss der Länder ein Veto gerechtfertigt, heißt es. (Marie-Theres Egyed, 11.12.2015)