Bild nicht mehr verfügbar.

Die Funkzelle kann – etwa in Vororten – nur wenige Smartphones oder – in Städten – zigtausende umfassen

Foto: APA/DPA/Reinhardt

Eine Pfefferspray-Attacke auf einen Neonazi hat in Deutschland zur Überwachung von 14.000 Handynutzern geführt. Ein laut Osnabrücker Zeitung "bekannter Rechtsextremist" war vergangenes Jahr gemeinsam mit einem Freund in einem dicht bebauten Wohngebiet überfallen worden. Um mögliche Verdächtige auszufiltern, führte die Polizei eine Funkzellenauswertung durch.

Dabei werden Telefondaten im Umkreis eines Verbrechens analysiert. Ins Netz der Überwacher gingen dabei 14.000 Handys, eine unverhältnismäßig hohe Zahl – vor allem, da sich die beiden Attackierten nicht kooperativ zeigten und die Aussage verweigerten. Außerdem wurden ihnen keine schweren Verletzungen zugefügt, sie wurden nur ambulant behandelt.

Hausdurchsuchungen folgten

In weiterer Folge führte die Funkzellenauswertung sogar zu sieben Hausdurchsuchungen bei Personen aus der "linken Szene", die in der Nähe des Tatorts telefoniert hatten. Einem Verdächtigen wurden sogar seine IT-Geräte für drei Monate abgenommen, da diese untersucht werden mussten. "Wenn man die ganze Ermittlungsakte liest, krümmen sich einem die Fußnägel", sagt der Anwalt Joe Therond gegenüber der Osnabrücker Zeitung. Er vertritt einen der Beschuldigten, ebenso wie sein Kollege Thilo Schäck. Dieser vermutet, dass die Polizei mit der Aktion vor allem Daten über die linke Szene sammeln wollte. Das bestreiten die Behörden vehement. Alle Verfahren wurden eingestellt.

In Österreich hat der Oberste Gerichtshof (OGH) entschieden, dass die Verhältnismäßigkeit über den Einsatz der Funkzellenauswertung entscheidet. Ein Fall wie in Osnabrück wäre vermutlich nicht gedeckt, da hier zu viele Unbeteiligte betroffen wären. (fsc, 11.12.2015)