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Ab 1. Jänner 2016 kommt eine Informationspflicht für Teilzeitbeschäftigte über frei werdende Vollzeitstellen im Betrieb.

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Wien – Im Rahmen des Arbeitsmarktgipfels wurde eine Informationspflicht über freie Vollzeitstellen in Betrieben beschlossen. Die Maßnahme tritt 2016 in Kraft und betrifft vor allem Frauen, zumal sie den Großteil der Teilzeitkräfte stellen. Bereits in Anwendung sind Instrumente für mehr Einkommenstransparenz, wobei nun die Weiterentwicklung diskutiert werden soll. Nachgeschärft wurde im Sexualstrafrecht.

Mit dem Arbeitsmarktpaket kommt ab 1. Jänner auch eine Informationspflicht für Teilzeitbeschäftigte über frei werdende Vollzeitstellen im Betrieb. Vor allem für Frauen sei dies eine "Errungenschaft", sah Ministerin Gabriele Heinisch-Hosek (SPÖ) eine langjährige Forderung umgesetzt. Die Hälfte aller Frauen sei teilzeitbeschäftigt und dies bedeute nicht nur geringere Stundenlöhne, sondern auch schlechte Aufstiegsmöglichkeiten. Die Informationspflicht helfe daher jenen Frauen, die gerne mehr Stunden arbeiten würden. Nur 19 Prozent der Teilzeitbeschäftigten geben an, dass sie nicht Vollzeit arbeiten wollen.

Reform des Sexualstrafrechts

Auch die Steuerreform, die 2016 in Kraft tritt, soll Frauen "mehr Gerechtigkeit" bringen, denn fast 90 Prozent der Frauen verfügen über weniger als 25.000 Euro steuerpflichtiges Einkommen pro Jahr. Sie sollen vom niedrigeren Eingangssteuersatz und der Erhöhung der Steuergutschrift profitieren.

Nachgeschärft wurde im letzten Jahr im Sexualstrafrecht: Als "Verletzung der sexuellen Selbstbestimmung" werden (mit bis zu zwei Jahren Haft) nun auch Fälle strafbar, in denen sich Opfer aus Angst nicht wehren. An der Neufassung des Paragraphen 218 zur sexuellen Belästigung wurde lange gefeilt – die mediale Debatte wurde etwas salopp unter dem Begriff "Po-Grapschen" geführt -, ab 2016 drohen nun aber bis zu sechs Monate Haft für entwürdigende Berührungen an Körperstellen, die der Geschlechtssphäre zuordenbar sind.

Noch 2015 wird die Informationsbroschüre für Frauen zum Thema Pensionen veröffentlicht, mit ihr sollen Frauen nächstes Jahr verstärkt über die Auswirkungen ihrer beruflichen Entscheidungen und die Höhe ihrer zukünftigen Pension informiert werden. Präsentiert und umgesetzt wird 2016 der Aktionsplan Frauengesundheit. Inhaltlich liegen dabei die Schwerpunkte unter anderem bei Essstörungen und Jugendsexualität.

Diskriminierungsschutz ausweiten

Eine Aktualisierung steht beim Gehaltsrechner an. Dieser soll für mehr Transparenz bei den Einkommen, bessere Orientierung und mehr Lohngerechtigkeit sorgen.

Was das Kinderbetreuungsgeldkonto betrifft, will die Frauenministerin mehr Flexibilität für die Eltern, bessere Rahmenbedingungen für den Job-Wiedereinstieg und stärkere Anreize dafür, die Kinderbetreuungszeit partnerschaftlich aufzuteilen. Nach wie vor pocht Heinisch-Hosek auf das sogenannte "Levelling up", das den Diskriminierungsschutz außerhalb der Arbeitswelt ausweiten würde. Gearbeitet wird auch an der Publikation einer Infobroschüre zum Thema Frauen auf der Flucht. (APA, 12.12.2015)