Nach der medizinischen Rehab soll eine neue berufliche Ausbildung erfolgen – zumindest ist das im Konzept "Rehab vor Pension" so vorgesehen.

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Wien – Bei seinen Pensionsstatistiken nimmt es der Sozialminister genau. Das durchschnittliche Antrittsalter ist laut dem letzten Pensionsmonitoring ordentlich gestiegen (um mehr als ein Jahr auf 60,1 Jahre) – nicht zuletzt auch deshalb, weil das 2014 eingeführte Rehabilitationsgeld herausgerechnet wird.

Zur Erinnerung: Unter 50-jährige Menschen, die vorübergehend arbeitsunfähig werden, bekommen seit damals keine Invaliditätspension mehr, sondern eben Rehabgeld. Und dieses sei "keine Pension", wie es im Monitoringbericht unmissverständlich heißt.

Bezug von Betriebspension möglich

Immer nimmt man es mit dieser Definition aber nicht so genau. Eine Gesetzesnovelle, die am Donnerstag im Parlament beschlossen wurde (neben SPÖ und ÖVP haben auch FPÖ und Team Stronach zugestimmt) führt nämlich dazu, dass Bezieher von Rehabilitationsgeld in bestimmten Bereichen sehr wohl wie Pensionisten behandelt werden.

Konkret wird es künftig möglich sein, ab Bezug von Rehabgeld oder auch Umschulungsgeld (das bekommen Menschen, die eine neue Ausbildung begonnen haben) auch eine Betriebspension zu beziehen. Bisher werden betriebliche Zusatzpensionen immer erst dann ausbezahlt, wenn auch ein gesetzlicher Pensionsanspruch besteht.

Abfertigung bei Selbstkündigung

Ähnlich verhält es sich bei Kündigungen durch den Arbeitnehmer. Bisher wurde in diesem Fall keine Abfertigung fällig. Nur Menschen, die direkt in Pension gehen, hatten Anspruch darauf. Nun wird auch diese Regelung auf Rehabgeldbezieher ausgeweitet.

Im ursprünglichen Entwurf fanden sich die entsprechenden Passagen übrigens noch gar nicht. Sie wurden von den Koalitionsparteien erst nach der Begutachtung hinzugefügt.

Neos-Sozialsprecher Gerald Loacker übt Kritik daran. Das Ziel der Koalitionsparteien, die Wiedereingliederung in den Arbeitsmarkt zu forcieren, werde durch die Änderungen konterkariert. "Es bleibt also der Eindruck, dass der Grundsatz Rehabilitation statt Pension nicht in vollem Ausmaß gelten soll." Wie berichtet, waren die Bemühungen, Rehabgeldbezieher wieder zurück in den Jobmarkt zu bringen, aber bisher ohnehin von bescheidenem Erfolg gekrönt. Erst 90 von 17.500 Beziehern von Rehabgeld haben eine Umschulung begonnen. (Günther Oswald, 12.12.2015)