Wien – Der Österreichische Presserat hat die "Kronen Zeitung" einmal mehr für einen Kommentar von Michael Jeannée gerügt. Für die "Krone" ist es bereits die 47. Verurteilung seit Bestehen des Presserats, für Jeannée selbst die achte. Wie berichtet wurde Jeannée zuletzt auch für eine Kolumne zu Amnesty International gerügt und die "Kronen Zeitung" zu einer Gegendarstellung genötigt.

Der Journalist befasste sich in seiner Kolumne "Post von Jeannée" Mitte August mit einem Video, das zwei Wiener Polizisten bei der Festnahme eines Mannes zeigt. Die Wiener Landespolizeidirektion leitete damals wegen des Verdachts auf unverhältnismäßige Anwendung von Körperkraft eine Untersuchung ein. Jeannée kommentierte den Vorfall eher lapidar: "Das ist alles. Weder wird da misshandelt noch mit besonderer Brutalität gegen den Tatverdächtigen vorgegangen, bei dem es sich um einen Taschendieb handelt, der die 'Aktion' im Übrigen völlig unverletzt übersteht und wegen Diebstahls auf freiem Fuß angezeigt wird."

Der Presserat moniert, dass die "Krone" die Vorgänge nicht korrekt wiedergegeben habe und der Polizeieinsatz verharmlost wurde. Wegen fehlender Recherche liege ein Verstoß gegen den Punkt Genauigkeit im Ehrenkodex vor, so der Presserat. Die "Kronen Zeitung" ist nicht Mitglied des Selbstkontrollorgans der österreichischen Presse. (APA, red, 11.12.2015)