Wien – Gleich zu Beginn seines Prozesses stellt Rudolf W. klar, dass er Richter Johannes Varga keinesfalls seine Zeit stehlen möchte. Noch während Varga ihn über seine Rechte belehrt, unterbricht ihn der 50-Jährige: "Können wir das Ganze abkürzen? Ja, ich habe das gemacht und bin schuldig", gesteht er, eine Bekannte im Juli schwer verletzt zu haben.

Erinnern kann er sich daran nicht. Die Bekannte habe ihn in seiner Wohnung besucht, man habe Wein getrunken. Nicht zu wenig, der Arbeitslose hatte schließlich 1,9 Promille im Blut. Kombiniert mit der von einem Sachverständigen diagnostizierten leicht verminderten Intelligenzleistung reicht das, dass er wegen "Begehung einer Straftat im Zustand voller Berauschung" angeklagt ist.

Zwei Rippen gebrochen

Wie seine Beziehung zum Opfer war, interessiert Varga. "Damals wollte ich mit ihr zusammen sein. Das hat sich jetzt natürlich erledigt", ist W. durchaus realistisch. Warum er mit ihr in Streit geraten ist, sie geschlagen und durch einen Fußtritt zwei Rippen gebrochen hat, weiß er nicht mehr. Ebenso wenig, dass er auf die einschreitenden Polizisten losgegangen ist.

Die Anwältin der Frau will 1.000 Euro Schmerzensgeld, was den Angeklagten zu einer verblüffenden Reaktion bringt: "Ich würde sagen, das ist zu wenig. Ich habe Scheiße gebaut – verzeihen Sie den Ausdruck –, ich muss dazu stehen." Er bittet einzig um die Möglichkeit einer Ratenzahlung.

Der nicht von einem Verteidiger vertretene Mann ist überhaupt ein ungewöhnlich dankbarer Angeklagter. Nicht nur sein Opfer bittet er um Verzeihung. "Ich möchte mich bedanken, dass Sie so viel Courage gezeigt haben und dazwischengegangen sind", sagt er auch zu den beiden jungen Zeugen, die bei dem Vorfall im Hof des Wohnhauses interveniert und ihn abgelenkt haben.

Erfreuter Polizist

Auch bei den Polizisten entschuldigt sich der Unbescholtene. "Sie erleben jeden Tag so einen Scheiß, es tut mir wirklich leid." – "Na ja, Sie sind gesund, ich bin gesund, das kann passieren. Aber danke für die Entschuldigung", freut sich einer der Beamten.

Bei einem Strafmaß von bis zu drei Jahren für die schwere Körperverletzung verurteilt Varga W. schließlich, nicht rechtskräftig, zu sechs Monaten. Als der Angeklagte realisiert, dass die bedingt sind, seufzt er erleichtert auf. Und unterbricht den Richter wieder, als ihm der seine Handlungsoptionen in Bezug auf das Urteil erklären will. "Nein danke, das passt schon."

Danach bittet er zerknirscht die Anwältin der Frau nochmals, dieser seine Entschuldigung auszurichten. "Das haben Sie ihr eh vorher selbst gesagt, man muss sich nicht tausendmal entschuldigen", wird der so viel Reue fast zu viel. (Michael Möseneder, 12.12.2015)