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Für Meinl-Bank-Chef Peter Weinzierl hat sich die juristische Verfolgung durch die FMA mit seinem Rücktritt vorerst erledigt.

Foto: APA/HERBERT PFARRHOFER

Wien – Das aufsichtsbehördliche Verfahren gegen die Meinl Bank AG hat durch den Rücktritt von Bankchef Peter Weinzierl sein Ende gefunden. Weinzierl ist, wie berichtet, per 10. Dezember zurückgetreten; seine juristische Verfolgung durch die Finanzmarktaufsichtsbehörde FMA hat sich damit erledigt. Die Bankenaufseher hatten dem Manager Verstöße gegen diverse Vorschriften inklusive mangelnde Prävention gegen Geldwäscherei vorgeworfen und ihn als unzuverlässig absetzen wollen.

Das Bundesverwaltungsgericht hat die FMA-Bescheide zwar aufgehoben, der Banker ist aber trotzdem zurückgetreten. Dadurch und durch die Bestellung eines neuen Vorstands ist der gesetzesmäßige Zustand in der Bank nun wiederhergestellt.

Fortsetzung folgt

Der Streit zwischen der Privatbank, die Julius Meinl V. zuzurechnen ist, und der FMA dürfte trotzdem weitergehen. Angeblich plant die Bank rechtliche Schritte gegen die Aufsichtsbehörde, der sie eine "Vendetta" vorwirft.

Weinzierl selbst wird der Bank in anderer Funktion erhalten bleiben: Er wird die juristischen Auseinandersetzungen mit Anlegern in der Causa Meinl European Land (MEL) weiterbetreuen; in der Sache wurden bereits zahlreiche Vergleiche geschlossen. Das Strafverfahren in der Causa MEL ist ja nach wie vor anhängig. Zudem führt die Staatsanwaltschaft Wien Ermittlungen wegen des Verdachts der Geldwäscherei; dies auf Basis von Geldwäscheverdachtsmeldungen, die die FMA im Innenministerium erstattet hatte. Die Beschuldigten aus der Bank bestreiten die Vorwürfe, es gilt die Unschuldsvermutung. (gra, 12.12.2015)