Luxemburg/Wien/Schwanberg – Nächste Etappe im Rechtsstreit zwischen Österreich und der EU-Kommission im Zusammenhang mit dem Kraftwerksbau an der Schwarzen Sulm in der Steiermark: Die Kommission hat den Europäischen Gerichtshof Ende November aufgefordert, die mündlichen Verhandlungen im Vertragsverletzungsverfahren wieder aufzunehmen, teilte der Umweltdachverband am Montag mit.

Der Entwurf des 2. Nationalen Gewässerbewirtschaftungsplans, der Anfang 2016 vorgelegt werden soll, beweise, dass der Oberlauf des Flusses in der Südweststeiermark nach wie vor als "sehr gut" zu beurteilen ist. Demnach wäre der Kraftwerksbau nicht zu genehmigen, weil er die Gewässerabschnitte in dem Natura-2000-Gebiet verschlechtern würde, erklärte der Dachverband. Außerdem sehen die Umweltschützer das "Projekt nicht im übergeordneten Interesse". Daher sei das seit Jahren umstrittene Kraftwerk nicht genehmigungsfähig, sagte Franz Maier, Präsident des Umweltdachverbands.

Gewässerplan als Beweismittel anerkannt

Der Dachverband hatte im Oktober die Wiederaufnahme unter Vorlage des Entwurfs bei der EU-Kommission beantragt und vor wenigen Tagen erfahren, dass das Ersuchen geprüft und für berechtigt empfunden wurde. Der Gewässerplan soll nun als Beweismittel dem Europäischen Gerichtshof vorgelegt werden, teilte die EU-Kommission den Österreichern am 8. Dezember per Schreiben mit.

Nach Ansicht der Kommission hat Österreich die EU-Wasserrahmenrichtlinie bei der Baubewilligung des Kraftwerks nicht ordnungsgemäß angewandt. Die Wasserqualität des Flusses sei nicht hinreichend geschützt worden. Die Kommission stützt sich dabei auf die Vorwirkung des Verschlechterungsverbots der Wasserrahmenrichtlinie und vertritt die Auffassung, das Vorhaben an dem bisher weitgehend unberührten Oberlauf der Schwarzen Sulm sei nicht gerechtfertigt.

Wasserqualität des Flusses herabgestuft

Projektwerber Peter Masser plant seit 2001, an der Schwarzen Sulm ein kleines Wasserkraftwerk zu errichten. Im Zuge der Verfahren hatten Beamte die Wasserqualität des Flusses von "sehr gut" auf "gut" herabgestuft. Erst dadurch wurde ein Baustart möglich. Gegen die Vorgehensweise des Landes wehrten sich die Kraftwerksgegner. Nun beschäftigt der Fall auch auf EU-Ebene die Behörden.

Die steirische Grünen-Abgeordnete Sabine Jungwirth zeigte sich am Montag erfreut und meinte: "Wenn das Bundesministerium als oberste österreichische Instanz den Zustand des vom geplanten Kraftwerksbau betroffenen Gewässerabschnitts der Schwarzen Sulm nach wie vor als 'sehr gut' beurteilt, dann muss dieses Faktum in der Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs entsprechend gewürdigt werden." (APA, 14.12.2015)