Wien – Sich Hüte, Boxershorts und Schmuck an einem Automaten in einem Lokal zu bestellen ist eher ungewöhnlich. Das soll aber in der Orange Box, einem dem oberösterreichischen Automatenhersteller Dattl gehörenden Linzer Lokal, möglich gewesen sein. Mehr noch: Man konnte auch spielen und gewonnene Punkte zum Interneteinkauf nutzen.

Das behaupten zumindest die Angeklagten in einem vom Konkurrenten Novomatic angestrengten Prozess nach dem Markenschutzgesetz, den Richter Patrick Aulebauer verhandelt. Denn eines ist sicher: Auf sechs im Jahr 2013 sichergestellten Automaten war es möglich, bei gefälschten Novomatic-Spielen sein Glück zu versuchen.

Das Verfahren führt in die Welt der Branche und des Internets ein. Es geht um Server auf Malta, in England und in Panama. Es geht um E-Commerce versus Glückspiel. Es geht um den Konkurrenzkampf in der Branche.

Internet-Terminal und Onlineshop

Angeklagt sind Siegfried Dattl sowie der Chef und ein Techniker der Firma, die die Software geliefert hat. Schuldig bekennt sich niemand, aus unterschiedlichen Gründen. So argumentiert man bei der Firma Dattl, dass man erstens nur das Gerät produziert habe und zweitens nicht dafür zuständig gewesen sei, was man damit machen könne. Den Automaten als Internet-Terminal samt Onlineshop nutzen zu können, sei eine versuchsweise Kooperation gewesen.

Die Vertreter der Softwarefirma wiederum sagen, dass sie eigentlich nur für den Internetzugang und Registrierungsdaten zuständig gewesen seien, für den Rest sei die Firma in Panama verantwortlich gewesen. Es schwingt mit, dass die – ohne Wissen der anderen Beteiligten – auch die gefälschten Spiele aufgespielt haben müsse.

Am Beginn des zweiten Verhandlungstags sagen zwei "Mystery-Shopper" der Novomatic aus, die im Jahr 2013 dokumentiert haben, dass man an den Automaten Dinge mit klingenden Namen wie "Book of Ra" und "Sizzling Hot" spielen konnte. Zunächst musste man sich aber bei der Bedienung eine Chipkarte besorgen. Dann konnte man Geldscheine insertieren, einen Gewinn zahlte die Kellnerin aus.

Auszahlung nur Rückgeld

Die Auszahlung habe einen anderen Hintergrund, erklärt einer der Verteidiger. "Wenn Sie zum Beispiel 100 Euro hineinstecken und eine Uhr um 50 Euro bestellen, müssen Sie ja das Restgeld zurückbekommen." Warum laut Unterlagen bei einem Automaten beispielsweise 600 Euro ein-, aber 1300 ausbezahlt wurden, wird nicht recht erklärt. Die Benutzer hätten sich Guthaben auch später auszahlen lassen können, wird es versucht.

Seltsam erscheint auch, dass eigentlich keiner der Angeklagten und Dattl-Mitarbeiter je genauer kontrolliert haben will, was für "Shopping-Punkt-Spiele" auf den Geräten überhaupt installiert gewesen sind. Auch die Abrechnung dünkt dürftig.

Aulebauer vertagt schließlich. (Michael Möseneder, 15.12.2015)