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Ob Hypo Alpe Adria oder Heta: Die Exbank sorgt seit vielen Jahren für Aufregung. Die Vorbereitungen auf den Schuldenrückkauf und den Kärntner Haftungsbeitrag verlaufen alles andere als reibungslos.

Foto: Reuters/Bader

Wien – Das Tauziehen zwischen Bund und Kärnten um die Lastenaufteilung rund um die Hypo-Nachfolgerin Heta geht weiter. Die von den beiden Parteien ausgearbeitete Grundsatzvereinbarung und der damit zusammenhängende Kreditvertrag sind nach Angaben der Vertragspartner noch nicht unterzeichnet. Die Beschlussfassung durch die Kärntner Landesregierung soll daher wackeln. Als eine Variante wurde am Montag die Verschiebung der Sitzung von Dienstag auf Freitag dieser Woche genannt.

Das Finanzministerium beeilte sich am Montag, einen Standard-Bericht zu dementieren, wonach die Verträge ein höheres Risiko für den Bund bringen. Jene Gläubiger, die das Angebot nicht annehmen, müssten ihre Ansprüche beim Land Kärnten geltend machen.

Bund muss "Vorsorge treffen"

Für die Republik habe sich die Situation nicht geändert, hieß es in einer Stellungnahme des Ressorts. In der Grundsatzvereinbarung liest sich das so: Kärnten und seine Landesholding würden abgesehen von einem in einen Fonds einzubringenden Haftungsbeitrag über 1,2 Mrd. Euro keine weiteren Lasten tragen, "insbesondere auch nicht zur Bedienung von Ausgleichszahlungen an Inhaber von behafteten Schuldtiteln, die ein Angebot gemäß §2a FinStaG abgelehnt haben". (Mit dem Finanzmarktstabilitätsgesetz wurde die rechtliche Basis für einen Schuldenrückkauf geschaffen.)

In der Grundsatzvereinbarung wird die Verpflichtung des Bundes festgelegt, wenn Gläubiger das Angebot zum Anleihenrückkauf nicht annehmen.

Und genau für diese abspenstigen Gläubiger "verpflichtet sich der Bund in der Maßnahmenvereinbarung mit der Abbag entsprechend Vorsorge im Hinblick auf die dafür benötigte Ausstattung des Fonds zu treffen" (Faksimile). Die Abbag ist die Abbaumanagementgesellschaft des Bundes, die den Rückkauf der Heta-Anleihen auf Kredit vorfinanziert.

"Günstige Konditionen"

Wortkarg gaben sich Bund und Kärnten zu den Kreditkonditionen. Kärnten sollen nur die Refinanzierungskosten des Bundes angelastet werden, zudem ein Teil der Darlehenszinsen gestundet oder erlassen werden. Unter gewissen Umständen kann der Beitrag Kärntens zudem von 1,2 Mrd. auf 800 Mio. Euro sinken. Dazu Kärntens Finanzreferentin Gaby Schaunig: Der Beitrag des Landes "konnte nur durch besonders günstige Kreditkonditionen, die uns der Bund gewährt, zustande kommen".

Prämie für Gläubiger gefordert

Doch das Land hat noch weitere Wünsche, um ein drohendes Scheitern des Rückkaufangebots zu vermeiden. Die Gläubiger erwarteten ein Offert, das über den erwarteten Rückflüssen aus der Heta und dem Kärntner Beitrag liege, heißt es in der "Amtsvorlage" zu letzten Regierungssitzung. Und weiter wörtlich: "Sollte der Bund eine solche Prämie nicht leisten, verringert das die Erfolgswahrscheinlichkeit des Modells."

Bei Nichtannahme würden die Haftungen nach Ende des Heta-Schuldenmoratoriums schlagend "und somit das Land Kärnten und die Kärntner Landesholding akut insolvenzgefährdet werden mit all den damit einhergehenden Folgen", heißt es unter "Nachteile/Risiken".

Was die Sache keineswegs erleichtert: Es bestehe das Risiko, dass sich spekulativ agierende Hedgefonds mit Heta-Anleihen eindeckten. Diese seien in der Regel "weniger konsensorientiert und provozieren langwierige und teure Auseinandersetzungen mit ungewissem Ausgang".

"Barwertvorteile"

Dem stehen aus Sicht der Landesregierung auch Vorteile/Chancen gegenüber, wie im nächsten Kapitel der Amtsvorlage argumentiert wird. Der Rückkauf der mit Landeshaftung versehenen Forderungen im Volumen von elf Milliarden Euro erspare den Gläubigern einen "jahrzehntelangen Rechtsweg mit unsicherem Ausgang". Zudem erfolge die Zahlung unmittelbar, was den Investoren einen "erkennbaren Barwertvorteil" bringe.

Da das Angebot einen Besserungsschein (wenn die Heta-Abwicklung mehr abwerfen sollte als derzeit kalkuliert) enthalten soll, gebe es für die Gläubiger die Chance auf ein "Upside". Zudem habe der Bund als Gesetzgeber die notwendigen rechtlichen Schritte für flankierende Maßnahmen gesetzt, wird positiv vermerkt.

Angebot am Montag?

Wie geht es nun weiter? Viele Marktteilnehmer tippen darauf, dass der Kärntner Fonds am kommenden Montag das Offert an die Gläubiger legen wird. Als Größenordnung werden sieben Milliarden Euro genannt, was auch in etwa dem Börsenkurs der Anleihen entsprechen würde. Die Investoren haben dann vier bis acht Wochen Zeit, das Angebot anzunehmen. Stimmen die Vertreter von zwei Drittel des Kapitals zu, kann die Transaktion durchgeführt werden. (Andreas Schnauder, 15.12.2015)