Ried im Innkreis – Ein 20-jähriger Innviertler ist am Dienstag vom Landesgericht Ried in eine Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher eingewiesen worden. Er soll im Sommer seine Eltern mit eine Motorsäge attackiert haben. Die Geschworenen sahen aber keinen Mordversuch, sondern lediglich eine Körperverletzung. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.

Der Mann hatte bis zu dem Vorfall am 30. Juli bei seinen Eltern gewohnt. Der Hilfsarbeiter wurde von seiner Mutter als ruhiger Mensch beschrieben – zumindest bis er vor eineinhalb Jahren an paranoider Schizophrenie erkrankte.

Stimmen gehört

Am Tattag sei ihm von Stimmen befohlen worden, jemanden zu töten, sagte er vor Gericht. Also habe er die Motorsäge geholt und sei zu seinen Eltern ins Schlafzimmer gegangen. Der Vater versuchte, den Angriff abzuwehren und wurde dabei leicht an der Hand und am Kopf verletzt. Dann starb laut Angeklagtem die Motorsäge ab und er will seine Mordabsichten fallen gelassen haben: "Als die Stimmen weg waren, habe ich gleich gemerkt, dass ich Scheiße gebaut habe."

Staatsanwalt Franz Josef Zimmer sah allerdings keinen freiwilligen Rücktritt vom Versuch. Denn die Säge könnte auch in die Bettdecke geraten und dadurch abgestorben sein. Die Eltern des Angeklagten verweigerten die Aussage zum Tatablauf. Die Staatsanwaltschaft hatte eine Einweisung beantragt. Gutachterin Adelheid Kastner bezeichnete den 20-Jährigen als "schwer krank".

Körperverletzung statt Mordversuch

Die Geschworenen mussten die Frage beantworten, ob der Angeklagte freiwillig die Tat beendet hat und, ob er zurechnungsfähig war oder nicht. Sie entschieden mit vier zu vier, dass er freiwillig von der Tat abgelassen habe, daher war sie nur mehr als Körperverletzung und nicht – wie angeklagt – als Mordversuch zu werten. Alle acht Geschworenen sprachen sich dafür aus, dass er zurechnungsunfähig gewesen sei. Damit wird der junge Mann auf unbestimmte Zeit in eine Anstalt eingewiesen. Das Urteil ist nicht rechtskräftig. (APA, 15.12.2015)