Wien – Nicht alle Länder fördern bei der Kinderbetreuung Angebote speziell für die Vereinbarkeit von Vollzeitberuf und Familie. Dies zeigt eine parlamentarische Anfragebeantwortung von Familienministerin Sophie Karmasin (ÖVP) an die Grünen. Nur zwei Länder schufen mit den Bundesmitteln überwiegend Plätze mit erweiterten Öffnungszeiten, auch bei der Förderung der Personalkosten gibt es große Unterschiede.

Der Bund stellt den Ländern mittels 15a-Vereinbarung zwischen 2014 und 2017 insgesamt 305 Mio. Euro für den Kindergartenausbau zur Verfügung – 2014 waren es 100 Mio. Die Länder müssen diese Mittel kofinanzieren, im Vorjahr zu 50 Prozent. Die Mittel können für unterschiedliche Zwecke eingesetzt werden, etwa für Investitionen in ganz neue Plätze, für Personalkosten oder auch für räumliche Verbesserungen.

Drei Länder verzichten ganz

Konkret definiert und höher dotiert werden Betreuungsplätze, die eine Vollzeitbeschäftigung beider Elternteile ermöglichen, und zwar gemäß des sogenannten Vereinbarungsindikators (VIF): Sie müssen mindestens 47 Wochen im Jahr und mindestens 45 Wochenstunden zur Verfügung stehen. Für jeden neuen Platz in dieser Kategorie gibt es 4.500 Euro Zuschuss. Zudem können die Personalkosten für erweiterte Öffnungszeiten gefördert werden.

Das nahmen das Burgenland, Oberösterreich und Tirol allerdings gar nicht in Anspruch. Wien dagegen setzte dafür über 5,5 Millionen Euro an Zuschüssen fürs Personal ein. Niederösterreich meldete 1,12 Mio. Euro, Kärnten 954.000 Euro, Salzburg rund 150.000 Euro und Vorarlberg 1,15 Millionen. Von der Steiermark wurden noch keine Zahlen abgerechnet.

Wien und Vorarlberg voran

Auch bei den Platzzahlen selbst zeigt sich, dass die Förderung der VIF-Plätze fürs Schuljahr 2014/2015 recht unterschiedlich in Anspruch genommen wurden, das zeigt die aktuelle Anfragebeantwortung ebenso wie jene, die bereits vergangene Woche veröffentlicht wurde. So schuf Wien insgesamt 4.831 solcher Plätze, im Burgenland dagegen entstand laut Karmasins Antwort kein einziger Platz mit vereinbarungsfreundlichen Öffnungszeiten. 2.685 wurden für Oberösterreich ausgewiesen, 974 für Tirol, 935 für Salzburg und 887 für Niederösterreich. In Kärnten entstanden 723 VIF-Plätze, in Vorarlberg 432 und in der Steiermark immerhin 33.

Diese Zahlen mögen für einzelne Bundesländer hoch wirken, im Vergleich mit der Zahl der neuen Ganztags-Kindergartenplätze, die nicht den Vereinbarungskritieren entsprechen, sind sie es aber nicht. Niederösterreich etwa meldete insgesamt 25.687 neue Plätze, Oberösterreich 20.290, das Burgenland 3.942, Salzburg 3.833 und Kärnten 3.733. In Tirol entstanden 2.180 zusätzlich, in der Steiermark 1.159, in Wien 421 und in Vorarlberg 385. Die beiden letzteren Länder sind laut diesen Zahlen des Familienministeriums somit die einzigen, die einen Schwerpunkt auf Betreuung, die beiden Eltern einen Fulltime-Job ermöglicht, setzen. (APA, 16.12.2015)