Bild nicht mehr verfügbar.

Facebook erlaubt für gefährdete Gruppen Ausnahmen bei der Klarnamenpflicht

Foto: APA/EPA/Da Silva

Facebook hat seine Regeln in Bezug auf Klarnamen und Pseudonyme aktualisiert. Künftig dürfen in Ausnahmefällen, die begründet werden müssen, andere Namen als jene am Meldezettel verwendet werden. Bisher hatte das soziale Netzwerk eine harte Linie gegen Anonymität vorgegeben. Facebook beugt sich damit heftigen Protesten von LGBTQ-Gruppen und Bürgerrechtlern. Diese hatten darauf hingewiesen, dass beispielsweise Opfer von häuslicher Gewalt oder Menschen, die aufgrund ihrer sexuellen Orientierung diskriminiert werden, den Schutz falscher Namen benötigen.

Keine allzu strenge Kontrolle

Facebook ist der Ansicht, dass Klarnamen für einen zivilisierteren Umgang sorgen. Die Flüchtlingsdebatte der vergangenen Monate hat allerdings das Gegenteil bewiesen. Außerdem ist das soziale Netzwerk in der Umsetzung seiner Richtlinie nicht so streng wie behauptet. Wohl jeder Nutzer kennt dutzende Personen, die unter anderen Namen oder Abkürzungen auf Facebook aktiv sind. Wer allerdings von Facebook "erwischt" wird, muss seinen echten Namen mit behördlichen Dokumenten wie dem Reisepass beweisen. (red, 16.12.2015)