Wien – Das von den Regierungsparteien geplante Informationsfreiheitsgesetz sorgt bei Medienvertretern für Kritik. Die Vereinigung der Parlamentsredakteure befürchtet, dass sich "die versprochene Informationsfreiheit als Amtsgeheimnis mit neuer Verpackung entpuppt", wie es in einer Stellungnahme zum Gesetzesentwurf heißt.
Mit der Vorlage soll die Amtsverschwiegenheit gelockert werden, allerdings haben Rot und Schwarz auch für die Zukunft weitgehende Ausnahmen geplant. So dürfen Behörden Informationen aus "außen- und integrationspolitischen Gründen" verweigern, ebenso wenn Interessen "der nationalen Sicherheit", der "umfassenden Landesverteidigung" oder der "Aufrechterhaltung der öffentlichen Ruhe, Ordnung und Sicherheit" für die Geheimhaltung sprechen.
Zugang verwehren
Weiters können "wirtschaftliche oder finanzielle Interessen" sowie "Berufs-, Geschäfts- oder Betriebsgeheimnisse" gegen eine Veröffentlichung von Informationen sprechen. "All das ermöglicht es bei entsprechend weiter Auslegung, auch Medien den Zugang zu Informationen zu verwehren", befürchten die Parlamentsredakteure.
Bemängelt wird auch, dass keine unabhängige und schlagkräftige Vollzugsstelle" geplant ist, die Klarheit über die Zulässigkeit einer Informationsverweigerung schaffen könnte. Laut dem Gesetzesentwurf müsste man bei einem Verwaltungsgericht Klage einreichen, was natürlich entsprechend lange dauern würde.
"Kaum eine Verbesserung"
In die gleiche Richtung geht die Kritik des Presseclubs Concordia. Die umfassenden Ausnahmen ließen befürchten, "dass sich de facto kaum eine Verbesserung zur derzeitigen Situation" ergebe, heißt es. Zudem werden die Fristen zur Beantwortung von Auskunftsbegehren (acht Wochen, in besonderen Fällen sogar 16 Wochen) als zu lang empfunden.
Für das Forum Informationsfreiheit geht der Entwurf überhaupt in die falsche Richtung. Auch der Verband der Österreichischen Zeitungen (VÖZ) ortet erheblichen Nachbesserungsbedarf.
Scharfe Kritik auch von Transparency
Nicht ausreichend ist die von der Regierung geplante Reform des Amtsgeheimnisses auch für Transparency International. Ähnlich wie heimische Journalistenverbände stößt sich die Organisation an den vielen Ausnahmen. Die Neuregelung bringe lediglich ein "als Informationsfreiheit getarntes Amtsgeheimnis", kritisierte Transparency Österreich in einer Aussendung am Mittwoch.
"Wir begrüßen die grundsätzlichen Bemühungen der Regierung um eine gesetzliche Verankerung der Informationsfreiheit", so Franz Fiedler, Ehrenpräsident des Beirats von Transparency International – Austrian Chapter (TI-AC). "Jedoch sieht der Gesetzesentwurf derart viele Einschränkungen vor, dass sich diese in ihrer Gesamtheit nicht wesentlich von der gegenwärtigen Amtsverschwiegenheit unterscheiden." Daher werde die Neuregelung "de facto nichts an der gegenwärtigen Amtsverschwiegenheit ändern".
Informationsbeauftragter gefordert
Außerdem fordert Fiedler die Einrichtung eines "Informationsbeauftragten" zur Durchsetzung des Rechts auf Informationsfreiheit. Der zuständige Kanzleramtsminister Josef Ostermayer (SPÖ) lehnt dies ab und will Bürger, denen Informationen vorenthalten werden, auf den Klagsweg verweisen. Unzufrieden ist Fiedler auch damit, dass Kammern, börsennotierte Unternehmen und öffentliche Unternehmungen ganz oder teilweise von den Transparenzregeln ausgenommen und dass keine Sanktionen für Verstöße vorgesehen sind. (go, 16.12.2015)