Tokio – Das japanische Verfassungsgericht hat gesetzliche Bestimmungen aus dem 19. Jahrhundert über die Ehe weitgehend bestätigt. Das Gericht bekräftigte am Mittwoch insbesondere die Bestimmung, nach der Verheiratete einen gemeinsamen Nachnamen tragen müssen.

Eine Regelung, nach der Frauen im Anschluss an eine Scheidung mindestens sechs Monate für eine Wiederverheiratung warten müssen, befanden die Richter für nicht verfassungsmäßig. Allerdings legten sie nahe, dass die Frist auf 100 Tage festgelegt werden könne.

"Keine Verletzung der Verfassung"

Etwa 96 Prozent der japanischen Frauen übernehmen den Nachnamen des Ehemanns. Die Verpflichtung dazu sei "keine Verletzung der Verfassung", sagte der Präsident des Verfassungsgerichts, Itsuro Terada. Er räumte ein, dass die Änderung des Namens von manchen als "Verletzung der Identität" angesehen werde. Der Gesetzgeber solle sich daher mit der verbreiteten Praxis befassen, Geburtsnamen nach der Eheschließung informell weiter zu benutzen. (APA, 16.12.2015)