Wien – Die Bundesländer fordern weitere Einschränkungen beim geplanten Informationsfreiheitsgesetz. So plädiert die steirische Landesregierung in ihrer Stellungnahme für die Einschränkung der Auskunftspflichten der Rechnungshöfe, damit über diesen Umweg keine Regierungsunterlagen öffentlich werden. Völlig ausgenommen werden möchte die Volksanwaltschaft. Die Begutachtungsfrist endet heute.

Das Informationsfreiheitsgesetz enthält Bestimmungen zur Umsetzung der Auskunftspflicht, die die Regierung im Zuge der Reform des Amtsgeheimnisses plant. Während Medienvertreter und das "Forum Informationsfreiheit" die Pläne bereits als unzureichend kritisiert haben, fordern Ländervertreter noch weitergehende Einschränkungen. Zur Umsetzung ist die Regierung auf FPÖ oder Grüne angewiesen.

Steirische Wünsche

Die Steiermark wünscht sich, dass der Rechnungshof keine Unterlagen veröffentlichen soll, die ihm von der Landesregierung zur Verfügung gestellt wurden. Die Veröffentlichungspflichten der Landesrechnungshöfe sollten demnach auf deren "Produkte" beschränkt werden, heißt es in der Stellungnahme. Andernfalls wäre nämlich "zu befürchten, dass der Landesrechnungshof zu einem 'attraktiven' Organ wird, um Zugang zu Information zu erhalten, die anderen Organen zuzurechnen sind", heißt es in der Stellungnahme.

Außerdem will die Steiermark erreichen, dass Behörden Informationen nicht veröffentlichen müssen, die zwar in ihren Zuständigkeitsbereich fallen, die ursprünglich aber von einer anderen Stelle stammen. "Es sollte eine Bestimmung aufgenommen werden, wonach die Information dann nicht erteilt werden muss, wenn eine zumutbare Möglichkeit einer Alternativbeschaffung gegeben ist", heißt es in der Stellungnahme.

Niederösterreich will bei Amtstafel bleiben

Die niederösterreichische Landesregierung fordert eine weitere Ausnahme. Konkret will man in Sankt Pölten verhindern, dass öffentliche Verhandlungen der Landesverwaltungsgerichte auch öffentlich im Internet und nicht nur an der "Amtstafel" angekündigt werden müssen.

Und zwar aus Datenschutzgründen, wie es in der Stellungnahme heißt. Andernfalls könne nämlich "jedermann" im Internet nachlesen, wer (auch als Beschuldigter im Verwaltungsstrafverfahren) an den Verfahren beteiligt sei.

Oberösterreich für Fristverlängerung

Das Land Oberösterreich möchte wiederum erreichen, dass die Achtwochenfrist zur Auskunftsgewährung auch ohne "besondere Gründe" um weitere acht Wochen verlängert werden kann.

Vorarlberg wiederum plädiert dafür, die Geheimhaltung "im Interesse der Gesetzgebung" auf den "Wirkungsbereich der Gesetzgebung" auszudehnen. Dies deshalb, weil damit klargestellt wäre, dass beispielsweise Unterlagen über Immunitätsangelegenheiten von Abgeordneten oder die Wahl der Rechnungshofdirektoren nicht öffentlich gemacht werden müssen.

AUVA fordert mehr Transparenz

Mehr Transparenz fordert dagegen die Unfallversicherungsanstalt (AUVA). Sie fordert eine Klarstellung, dass auch Stellungnahmen von Dritten zu Verordnungsentwürfen künftig veröffentlicht werden, ebenso Informationen über Gesundheitsgefahren durch Unternehmen. Daher sollte bei den Ausnahmetatbeständen der Satz eingefügt werden: "Die zur Geheimhaltung berechtigenden Gründe und Interessen sind eng auszulegen."

Die Präsidentschaftskanzlei wiederum geht davon aus, dass sie selbst festlegen darf, welche Informationen "zu verakten" sind. Hintergrund: "Nicht zu veraktende Entwürfe und Notizen" müssen auch nicht veröffentlicht werden. Und Verfassungs- sowie Verwaltungsgerichtshof gehen davon aus, auch künftig nicht wesentlich mehr Informationen als jetzt schon von sich aus veröffentlichen zu müssen.

Volksanwaltschaft will raus

Die Volksanwaltschaft möchte von den neuen Transparenzpflichten weitestgehend ausgenommen werden und keine Anfragen beantworten müssen, weil man ohnehin schon einer "Verpflichtung zur Information der Öffentlichkeit" unterliege, wie Volksanwalt Peter Fichtenbauer schreibt. Und eine Ausnahme fordern auch Richter und Staatsanwälte: nämlich die klare Beschränkung der Auskunftspflichten auf die Justizverwaltung, die Rechtsprechung solle dagegen "zur Gänze" ausgenommen sein.

Die FPÖ unterstützt die von der Volksanwaltschaft geforderte Ausnahme. Die Volksanwaltschaft sei eine Einrichtung, an die sich Bürger bei Problemen mit Behörden im Vertrauen wenden können. "Genau hier ist die Verschwiegenheit, zu welcher die Volksanwälte verpflichtet sind, besonders wichtig", sagt Carmen Schimanek, Obfrau des parlamentarischen Volksanwaltschaftsausschusses.

Grüne: Kritik ernst nehmen

Die Koalition braucht zur Umsetzung der Reform des Amtsgeheimnisses die Stimmen von FPÖ oder Grünen. Grünen-Justizsprecher Albert Steinhauser forderte von SPÖ und ÖVP "mehr Bewegung und intensive Verhandlungen". "Wir haben einerseits den Eindruck, dass die beiden Regierungsparteien in ihren Positionen festgefahren sind und andererseits das Thema für sie auch wenig Wichtigkeit hat", sagte Steinhauser. Er fordert die Koalition auf, die Kritik von Journalistenverbänden und Transparenzverfechtern "ernst zu nehmen".

Der Datenschutzrat fordert eine klare Interessenabwägung zwischen dem Grundrecht auf Informationsfreiheit und jenem auf Datenschutz. Zudem weist er darauf hin, dass mit der Reform auch die bestehenden Verschwiegenheitspflichten für Beamte neu geregelt werden müssen. (APA, 17.12.2015)