"Bild" hatte zahlreiche Hassposter veröffentlicht

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Mit einer spektakulären Aktion gegen Hass im Netz sorgte vergangenen Oktober die deutsche "Bild"-Zeitung für Aufsehen. Die Redaktion wählte zahlreiche vermeintliche Hasskommentare auf Facebook aus und druckte diese mit vollem Namen und Profilbild ab. "Herr Staatsanwalt, übernehmen Sie", titelte das Blatt dazu. An der Aktion gab es heftige Kritik: So wurde moniert, dass die "Bild" selbst mit zahlreichen fremdenfeindlichen Schlagzeilen für die aggressive Stimmung gesorgt hatte. Außerdem war den Betroffenen kein Raum für eine Stellungnahme eingeräumt worden, obwohl sie vor einem Millionenpublikum als Hetzer dargestellt wurden.

Keine einstweilige Verfügung

Dagegen wollte nun eine Betroffene juristisch vorgehen. Sie war mit folgendem Kommentar in der Zeitung erschienen: "Wie die Tiere und noch schlimmer, alles rennt zum gutgefüllten Futternapf, mal sehen wo Sie (sic!) hin rennen, wenn unser Napf leer gefressen ist????". Zusätzlich druckte die "Bild" das Profilfoto der Verfasserin ab. Sie sah dadurch ihre Rechte verletzt. Laut der Anwaltskanzlei Wilde Beuger Solmecke lehnte das Landgericht München nun eine einstweilige Verfügung ab.

Auch Presserat gab Sanktus

Das Gericht argumentierte, dass die Nachricht der Klägerin ohnehin für alle sichtbar gewesen sei, da sie keinerlei Privatsphäre-Einstellungen aktiviert hatte. "Jeder Internetnutzer habe die Möglichkeit, das Profilbild zu betrachten. Eine identifizierende Berichterstattung dürfe Medienunternehmen dann nicht untersagt werden", berichtet die Anwaltskanzlei WBS. Zuvor hatte der deutsche Presserat entschieden, dass Berichte von Huffington Post und "Bild", in denen vermeintliche Hassposter öffentlich geoutet wurden, nicht gegen den Pressekodex verstoßen. (fsc, 17.12.2015)