Die Abmahnwelle, die Nutzer der Pornostreaming-Plattform Redtube vor rund zwei Jahren erreicht hatte, bleibt illegal. Das entschied ein Berufungsgericht in Deutschland. Die Anwaltskanzlei Thomas Urmann + Collegen (U+C) hatte damals rund 36.000 Betroffene mit Schadensersatzforderungen konfrontiert.
Dies war allerdings illegitim, wie ein Gerichtsprozess zeigte. Das Amtsgericht Regensburg spricht laut Golem von "vorsätzlich begangenen unerlaubten Handlungen" und einem "arglistigen Verhalten". Der Abmahn-Anwalt erschien zu einem Fortsetzungstermin des Prozesses nicht, legte nun aber Berufung gegen das in seiner Abwesenheit getroffenen "Versäumnisurteil" ein.
Berufung abgeschmettert
Diese Berufung wurde nun abgelehnt. Die Abmahnungen bleiben somit illegal. Die Anwaltskanzlei muss weiterhin Betroffenen Kosten für Schadenersatz und etwaige anwaltliche Beratungen ersetzen. Der Prozess hatte für großes Aufsehen gesorgt, da IP-Adressen zigtausender Personen freigegeben wurden. (red, 17.12.2015)