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Das Namensrecht ist und bleibt in Japan streng – derselbe Nachname bei Ehepaaren ist verpflichtend.

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"Die Ehe ist das Grab der Frau." Das besagt zumindest ein altes japanisches Sprichwort. Früher waren damit Frauen gemeint, deren Männer eine Affaire hatten. Heute sehen Japanerinnen mit dem Bund der Ehe ihre Karriere gefährdet. Ein Wermutstropfen für viele: Eheleute müssen denselben Nachnamen annehmen und dieser ist meist männlich dominiert.

Fünf Japanerinnen gingen daher vor Gericht. Ihr Ziel: Freiheit bei der Eheschließung über ihren Nachnamen zu erlangen. Aus Sicht der Klägerinnen verstößt ein Gesetz von 1989 gegen den Gleichheitsgrundsatz der Verfassung. Darin wird das strenge Namensrecht geregelt. Zwar wird in dem Gesetz nicht explizit geregelt, dass der Nachname des Mannes angenommen werden muss, dennoch ist dies in 96 Prozent der Eheschließungen der Fall. Ein Doppelname ist anders als in Österreich nicht möglich.

Mädchenname bestimmt Alltag

Am Mittwoch wurde ihre Klage abgewiesen, denn die Verpflichtung des selben Nachnamens sei "keine Verletzung der Verfassung", sagte der Präsident des Verfassungsgerichts, Itsuro Terada. Er räumte ein, dass die Änderung des Namens von manchen als "Verletzung der Identität" angesehen werde. Der Gesetzgeber solle sich daher mit der verbreiteten Praxis befassen, Geburtsnamen nach der Eheschließung informell weiter zu benutzen. Dies ist in Japan bereits gelebte Praxis, denn viele Frauen verwenden am Arbeitsplatz ihren Mädchennamen und benutzen ihren gesetzlichen Namen nur bei Behördengängen.

Als verfassungswidrig wurde hingegen die Regelung eingestuft, nach der Frauen im Anschluss an eine Scheidung eine neue Eheschließung erst nach sechs Monaten durchführen dürfen. Künftig sollen Japanerinnen nicht mehr länger als 100 Tage warten müssen, um erneut heiraten zu können. (soha, APA, 17.12.2015)