Bild nicht mehr verfügbar.

Die Webcam in der Airbnb-Wohnung filmte keine Glühbirnen, sondern womöglich nackte Gäste.

Foto: EPA/Jones

Die deutsche Touristin Yvonne Schumacher wird rechtlich gegen den Wohnungsvermittler Airbnb vorgehen. Sie hatte sich im Dezember 2013 in Kalifornien aufgehalten, wo sie mit ihrem Partner eine Wohnung über Airbnb gemietet hatte. Am dritten Tag ihrer Reise entdeckten die beiden ein seltsames Licht im Wohnzimmer, das sich als Videokamera entpuppte. Das Gerät konnte ferngesteuert werden und auch Ton aufzeichnen.

Nacktaufnahmen

Schumacher gibt an, sich arglos verhalten zu haben und daher auch nackt durch das Wohnzimmer gegangen zu sein. Außerdem habe sie mit ihrem Gefährten hochpersönliche Dinge besprochen. Beide Vorgänge könnten von der Kamera aufgenommen worden sein. Sie fürchtet nun, dass Nacktfotos ins Internet gelangen, und hat gegen Airbnb Anzeige eingereicht. Eine Beschwerde richtete Schumacher bereits am Tag der Kamera-Entdeckung an den IT-Service.

Trotz Beschwerde weitervermietet

Wie "The Verge" berichtet, soll die Wohnung auch nach dem Vorfall weitervermietet worden sein. Erst im November 2014, elf Monate danach, aktualisierte Airbnb seine Nutzungsbedingungen. Ab sofort mussten Vermieter sämtliche Kameras in ihren Wohnungen deklarieren und um Zustimmung bitten. Zur aktuellen Anzeige will sich das Unternehmen nicht äußern. (red, 17.12.2015)