Wien – An vielen Stellen wiehert erst recht wieder der Amtsschimmel: Mit Ende der Begutachtungsfrist am Donnerstag fielen die Stellungnahmen zum rot-schwarzen Entwurf für das Informationsfreiheitsgesetz, mit dem das längst überkommene Amtsgeheimnis entsorgt werden soll, vernichtend aus. Von allen Seiten hagelte es Kritik oder es wurden Änderungswünsche deponiert – wenn auch aus unterschiedlichen Motiven.
Einzementieren des Amtsgeheimnisses befürchtet
Einige Länder, die Volksanwaltschaft, Richter und Staatsanwälte drängen auf weitere Ausnahmen bei der Auskunftspflicht für Ämter und Behörden. Journalistenvertreter, die Korruptionsbekämpfer von Transparency International, Initiativen wie das Forum Informationsfreiheit, aber auch Umweltorganisationen befürchten hingegen ein Einzementieren des Amtsgeheimnisses. Ein Überblick, woran sich die Kritiker vor allem stoßen:
- Zahlreiche Ausnahmen: Unter "Geheimhaltung" ist angeführt, über welche Agenden weiterhin der Mantel des Schweigens gebreitet werden darf, unter anderem über Informationen, die das "Interesse an der nationalen Sicherheit" oder "die Aufrechterhaltung der öffentlichen Ruhe und Ordnung" berühren. Pikant: Dass auch Auskünfte verweigert werden können, um die "Vorbereitung einer Entscheidung" nicht zu beeinträchtigen. Der Presseklub Concordia und die Vereinigung der Parlamentsredakteure protestieren, dass damit Medien gar von Informationen zur Gesetzgebung ausgeschlossen werden könnten. Delikat für alle Bürger: Wenn Anträge "offensichtlich schikanös" erfolgen, braucht das jeweilige Organ gar nicht erst tätig zu werden.
- Großzügige Fristen: Über einen Antrag auf Auskunft können die Behörden binnen acht Wochen entscheiden – Fristverlängerung um weitere acht Wochen möglich. Wird die Auskunft verweigert, bleiben wieder acht Wochen Zeit, um den Bescheid auszustellen. Erst dann kann der abgewiesene Bürger dagegen vorgehen – also mitunter nach einem halben Jahr.
- Kein Informationsbeauftragter: Sogar die OSZE empfiehlt einen Beauftragten zur Durchsetzung der Informationsfreiheit. Doch der zuständige Kanzleramtsminister Josef Ostermayer (SPÖ) lehnt dies ab – und will Beschwerdewillige auf den Klagsweg verweisen.
Bedenken von Blau und Grün
Für den Beschluss braucht die Koalition allerdings eine Zweidrittelmehrheit, und damit die Zustimmung von FPÖ oder Grünen – und beide Seiten versichern, diesem Paket nicht zuzustimmen. Dem blauen Verhandler Philipp Schrangl und dem grünen Justizsprecher Albert Steinhauser missfällt, dass sich die Gesetzgeber – und damit auch die Länder – mit einfacher Mehrheit weitere Ausnahmen verpassen können, um ihre Informationspflicht zu umgehen. Zur Illustration: Niederösterreich hat bereits angemeldet, öffentliche Verhandlungen geheim halten zu wollen. Die Steiermark will eine Einschränkung der Auskunftspflicht der Rechnungshöfe, damit über diesen Umweg keine Regierungsunterlagen publik werden.
Nachverhandlungen geboten
Schrangl von der FPÖ stößt sich zudem daran, dass bei "überwiegendem berechtigten Interesse eines anderen" Anfragen abgeschmettert werden können. Er drängt auf einen präzisen geschlossenen Ausnahmenkatalog.
Für Steinhauser dagegen ist ein Informationsbeauftragter unumgänglich, damit die Bürger von den Behörden nicht "wieder im Kreis geschickt werden". Fazit der Oppositionsparteien: Nachverhandlungen sind für ihre Zustimmung geboten. (Nina Weißensteiner, 17.12.2015)