Wien – Am 8. Juli 2016 endet die zweite Amtszeit von Bundespräsident Heinz Fischer. Dann muss ein neues Staatsoberhaupt angelobt werden. Gewählt werden dürfte es am 24. April. Neu wird nicht nur der Amtsinhaber sein, sondern auch ein paar Regeln seiner Wahl: Erstmals dürfen Habsburger kandidieren, Kandidaturen müssen eine Woche früher eingereicht werden, und Briefwähler haben keine Nachfrist mehr.

Fischer darf im nächsten Jahr nicht mehr antreten, die Verfassung erlaubt dem Bundespräsidenten nur maximal zwei sechsjährige Amtsperioden direkt hintereinander. Also sind die Parteien auf der Suche nach Kandidaten – und auch Parteiunabhängige wie Irmgard Griss sehen eine Chance, in die Hofburg einzuziehen.

Keine Nachfrist für Briefwähler

Das Bundespräsidentenwahlgesetz erlaubt noch lange Zeit für die Kandidatensuche: Erst 37 Tage vor der Wahl bis spätestens 17 Uhr müssen die Wahlvorschläge bei der Bundeswahlbehörde eingereicht werden. Das ist sieben Tage früher als 2010, damals standen 30 Tage im Gesetz. Der Grund dafür ist, dass die achttägige Nachfrist für die Briefwähler gestrichen wurde: Auch ihre Stimmen müssen, wie schon bei den Nationalrats- und den Landeswahlen, heuer am Wahlsonntag zu Wahlschluss bei der Bezirkswahlbehörde liegen.

24. April möglicher Wahltermin

Mit der Vorverlegung wäre – beim Wahltermin 24. April – nicht der Karfreitag, sondern der 18. März Ende der Einreichfrist. Das ist, wie schon 2010, der Palmfreitag. Womit die Bundeswahlbehörde in der Karwoche viel Arbeit hat: Da sind die Wahlvorschläge zu prüfen, damit sie gesetzeskonform am 31. Tag vor der Wahl, also am Gründonnerstag, abgeschlossen und veröffentlicht werden können.

Ehe sie einreichen können, müssen die Bewerber Unterstützungserklärungen sammeln – und zwar zumindest 6.000 Unterschriften von Wahlberechtigten. Denn bei der Direktwahl des Staatsoberhauptes zählen, anders als bei Nationalratswahlen, die Unterschriften von Bürgern und Abgeordneten gleich viel. Auch von Parteien nominierte Kandidaten müssen also ab dem Stichtag (der Ende Februar angesetzt werden dürfte) Unterschriften sammeln.

Ein Habsburger, der gern wollte

Antreten könnte heuer auch Ulrich Habsburg-Lothringen: Er hatte schon 2010 Unterschriften gesammelt, hätte aber nicht kandidieren dürfen, auch wenn er – was nicht der Fall war – die 6.000 nötigen bekommen hätte. Denn damals war "Mitgliedern regierender Häuser oder solcher Familien, die ehemals regiert haben" das Antreten bei der Bundespräsidentenwahl noch verboten. 2011 wurde dieses "Habsburger-Kandidaturverbot" gestrichen. (APA, 18.12.2015)