Das Alkoholverbot gilt unter anderem in der Maria-Theresien-Straße.

Foto: Michael Bauer/Die Grünen

Innsbruck – Aus Protest gegen ein vom Innsbrucker Gemeinderat im Juni 2014 beschlossenes Alkoholverbot in Teilen der Innenstadt tranken der grüne Stadtrat Gerhard Fritz und Uni-Vizerektor Roland Psenner dort ein Glas Wein und erstatteten Selbstanzeige. So konnten sie beim Verfassungsgerichtshof Beschwerde einlegen. Diese wies der Verfassungsgerichtshof jetzt ab, berichtete tirol.orf.at am Freitag.

Die Stadt Innsbruck habe das Recht, ortspolizeiliche Verordnungen zur Abwehr störender Missstände zu erlassen, die das Gemeinschaftsleben stören, entschieden die Verfassungsrichter. Verfassungsrechtlich gewährleistete Rechte seien nicht verletzt worden.

Fritz nimmt laut Medienberichten zur Kenntnis, dass das Alkoholverbot, das in der Maria-Theresien-Straße, auf dem Bozner Platz und am Innrain gilt, verfassungskonform sei. Er finde es jedoch schade, dass es aufrecht bleibe. (red, 18.12.2015)