Heiligenbrunn – Im Südburgenland befürchten Uhudler-Winzer, dass weit mehr Rebflächen gerodet werden müssen als angenommen. Fünf Weinbauern liegen nach Anzeigen Rodungsbescheide vor, denen bis 15. März Folge geleistet werden muss. Durch weitere anhängige Verfahren könnte die zu rodende Weingartenfläche von derzeit sechs auf bis zu 20 Hektar wachsen, teilte der Verein "Freunde des Uhudlers" am Freitag mit.

Das wären laut Aussendung etwa 40 Prozent der derzeit bestehenden Uhudlerweingartenflächen. "Massive Engpässe" wären in diesem Fall die Folge, argumentieren die Winzer. Die Rodungsbescheide betreffen Flächen, die nach 2003 ausgepflanzt worden waren, als bereits ein Verbot galt. Neben den entschiedenen Fällen seien noch weitere anhängig.

Deklaration als "Obstwein"

Die Uhudler-Weinbauern hoffen, ihre gängigen Sorten wie Ripatella, Concord, Elvira und Delaware erhalten zu können, indem der Uhudler im neuen Weingesetz als "Obstwein" deklariert wird. Dann könnten weiter die seit mehr als hundert Jahren in Teilen des Südburgenlandes beheimateten Sorten für die Uhudlerproduktion verwendet werden und dürften auch wieder legal ausgepflanzt werden, argumentiert man seitens des Vereins.

Derzeit sind die Uhudlerrebsorten nur bis 2030 vorübergehend zugelassen und dürfen nicht neu ausgepflanzt werden. Sollte das Auspflanzverbot von gesetzlicher Seite nicht aufgehoben werden, sei zu befürchten, dass es bis 2030 mehr keine ertragsfähigen Anlagen gebe, hieß es von den Winzern. Wegen der Beliebtheit des Uhudlers und der damit verbundenen großen Nachfrage sei es mit den derzeitig vorhandenen Mengen auch nicht möglich, den Markt in ausreichendem Maße zu bedienen. (APA, 18.12.2015)