Die Auswirkungen der Steuerreform auf die Einkommenbezieher.

Für den Einkauf der Weihnachtsgeschenke geht es sich nicht mehr ganz aus. Nach den Feiertagen wird die Steuerreform 2016 aber das erste Mal auf den Kontoauszügen sichtbar sein – zumindest bei jenen Arbeitnehmern, die ihre Löhne und Gehälter im Vorhinein überwiesen bekommen.

Rund vier Milliarden Euro wird die Tarifreform, die im Sommer von SPÖ und ÖVP beschlossen wurde, im ersten Jahr bewegen (im zweiten sogar fünf Milliarden). Der Eingangssteuersatz sinkt deutlich – von 36,5 auf 25 Prozent (siehe Grafik). Am anderen Ende wird der Höchststeuersatz für Bruttojahreseinkommen über einer Million Euro von 50 auf 55 Prozent angehoben. Diese Gruppe – es handelt sich um weniger als 400 Personen – zählt also zu den Verlierern der Tarifreform.

Mehr Netto vom Brutto

Die allermeisten Arbeitnehmer werden aber deutlich mehr Netto vom Brutto haben. Bei einem monatlichen Bruttoeinkommen von 2000 Euro erspart man sich im gesamten Jahr 2016 laut Steuerrechner des Finanzministeriums exakt 872,44 Euro (siehe Tabelle). Bei einem Einkommen von 3.000 Euro liegt die jährlich Entlastung bei 1.303,98 Euro und steigt auf etwas über 2.000 Euro bei einem Einkommen von 8.000 Euro.

Danach bleibt der Steuergewinn lange relativ konstant. Da auch jene, die mehr als eine Million verdienen, für die unteren Teile ihres Einkommens weniger Steuern zahlen müssen, wird die Steuerreform tatsächlich erst ab einem Jahresverdienst von 1,23 Millionen zum Verlustgeschäft. Alle Beispiele gelten für Angestellte, bei Arbeitern weicht die Entlastung geringfügig ab, weil sie im Vergleichsjahr 2015 noch etwas höhere Krankenversicherungsbeiträge zu leisten hatten.

Wer zu wenig verdient, um in die Steuerpflicht zu fallen, hat zwar nichts von den niedrigeren Steuertarifen, profitiert aber von der höheren Negativsteuer. Dabei handelt es sich um eine Steuergutschrift, die bisher bei maximal 110 Euro pro Jahr lag und auf bis zu 400 Euro angehoben wird (maximal die Hälfte der Sozialversicherungsbeiträge).

Auch für Pensionisten

Auf Drängen der Seniorenverbände wurde auch eine Negativsteuer für Pensionisten eingeführt. Für 2015 können sie sich maximal 55 Euro von der Finanz zurückholen, für 2016 dann 110 Euro. Voraussetzung ist aber, dass eine Arbeitnehmerveranlagung gemacht wird. 2017 soll dann auch das einfacher werden: Wenn keine weiteren Einkommen vorliegen, sollen Steuergutschriften automatisch überwiesen werden.

Was auch noch viele betrifft: Arbeitnehmerabsetzbetrag und Verkehrsabsetzbetrag werden fusioniert und von 345 auf 400 Euro erhöht. Der Kinderfreibetrag steigt von 220 auf 400 Euro pro Kind.

Die Steuerreform besteht aber nicht nur aus der Entlastung. Ein Teil der Gegenfinanzierung erfolgt durch die Streichung von Ausnahmeregelungen. Vor allem die Anhebung der Mehrwertsteuer von zehn auf 13 Prozent in bestimmten Bereichen (unter anderem bei Hotelübernachtungen) sorgte für massive Kritik. Angehoben wird auch die Grunderwerbsteuer und die Kapitalertragsteuer auf Dividenden.

Der größte Teil der Gegenfinanzierung (1,9 Milliarden Euro) soll aber über Maßnahmen gegen Steuerbetrug erfolgen (Stichwort Registrierkassenpflicht). DER STANDARD wird all diese Punkte in den kommenden Tagen und Wochen im Rahmen einer Serie nochmals im Detail vorstellen. (Günther Oswald, 21.12.2015)