Wien – SPÖ und ÖVP haben ihre Geldstrafen wegen Überschreitung der Wahlkampfkostengrenze bei der Nationalratswahl bzw. der niederösterreichischen Landtagswahl 2013 akzeptiert. Wie die Parteien der APA bestätigten, wurden die Strafen mittlerweile bezahlt. Offen ist damit nur noch die Berufung des Team Stronach gegen den Strafbescheid des Parteien-Senats im Kanzleramt.

Grundsätzlich gilt für alle Wahlen eine Kostengrenze von sieben Millionen Euro. Die SPÖ hat diese Grenze bei der Nationalratswahl 2013 um exakt 326.874,22 Euro überschritten und musste dafür 15.000 Euro Strafe zahlen. Deutlicher fiel die Überschreitung bei der ÖVP aus, die 4,3 Millionen Euro über dem Limit lag. Auch sie hat die Strafe (300.000 Euro) akzeptiert und bezahlt.

Saftige Strafe

Deutlich überzogen hat auch die niederösterreichische ÖVP, die sich allein ihren Landtagswahlkampf 2013 8,9 Millionen Euro kosten ließ (also 1,9 Millionen Euro zu viel) und dafür 100.000 Euro Geldbuße leisten musste.

Offen ist damit nur noch die Berufung des Teams Stronach gegen seinen Strafbescheid. Das Team hatte das Limit um 6,7 Millionen Euro überzogen und damit fast das doppelte der zulässigen Wahlkampfkosten ausgegeben. Die Geldbuße von 567.000 Euro wollte man nicht ohne Weiteres hinnehmen. Die Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts gegen die Beschwerde steht nach Angaben der Partei noch aus. (APA, 20.12.2015)